Brandenburg erweitert Kulturerbe: Quempas-Singen und Karneval neu im Landesverzeichnis
Brandenburg: Quempas-Singen wird immaterielles Kulturerbe

Brandenburg erweitert sein immaterielles Kulturerbe um zwei bedeutende Traditionen

Das Land Brandenburg hat zwei neue Einträge in sein Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen: den ostdeutschen Karneval sowie die Luckauer Christmette mit dem traditionellen Quempas-Singen. Diese Entscheidung wurde vom Potsdamer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur am Dienstag offiziell bekannt gegeben. Damit umfasst das Brandenburger Landesverzeichnis nun insgesamt 11 Einträge, während das bundesweite Verzeichnis 168 Kulturformen listet, darunter 8 aus Brandenburg.

Ministerin betont kulturelle Vielfalt des Landes

Kulturministerin Manja Schüle hob in einer Stellungnahme die Bedeutung dieser Aufwertung hervor: „Unser Land ist eben nicht nur reich an Kiefern und Sand, sondern auch an kulturellem Erbe“, erklärte sie. „Das vielfältige immaterielle Kulturerbe ist Ausdruck von Kreativität, sichert Traditionen, bringt Menschen zusammen und schafft Gemeinschaft. Ich freue mich sehr, dass das Landesverzeichnis nun um zwei Einträge reicher ist.“ Die UNESCO führt seit 2003 weltweite, nationale und landesweite Verzeichnisse des immateriellen Kulturerbes, wobei die weltweite Liste aktuell 716 Kulturformen aus 152 Ländern umfasst, darunter 9 aus Deutschland.

Luckauer Christmette mit Quempas-Singen als identitätsstiftendes Ereignis

Die Bewerbung für die Aufnahme der „Luckauer Christmette mit traditionellem Quempas-Singen“ wurde vom Luckauer Heimatverein e.V. gemeinsam mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Luckau eingereicht. Dieser besondere Festgottesdienst findet in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember in der St.-Nikolai-Kirche statt und ist durch die seit Jahrhunderten gespielte Luckauer Festmusik sowie das gemeinsame Quempas-Singen geprägt. Dabei wird die Gemeinde in vier Chöre aufgeteilt, die sich gegenüberstehen. Jede Strophe wird von einem anderen Chor angestimmt, bevor alle gemeinsam den Refrain singen – eine Tradition von großer identitätsstiftender Bedeutung für die Stadtgesellschaft.

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Perleberg bleibt vorerst außen vor, obwohl gleiche Tradition gepflegt wird

Doch während Luckau gefeiert wird, bleibt eine andere brandenburgische Stadt vorerst leer aus: Auch in Perleberg wird diese besondere Form des Weihnachtsgottesdienstes mit Quempas-Singen seit vielen hundert Jahren praktiziert. Perlebergs Bürgermeister Axel Schmidt (parteilos) begrüßte zwar die Aufnahme des Quempas-Singens in das Landesverzeichnis, betonte aber: „Doch auch die Perleberger Tradition habe es verdient, in das Brandenburger Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen zu werden.“ Verena Mittermaier, Pfarrerin der Gesamtkirchengemeinde Perleberg-Land, sprach sich ebenfalls für eine Aufnahme aus.

Ministerium erklärt Verfahren: Bewerbungen müssen proaktiv eingereicht werden

Eine Sprecherin des Kulturministeriums, Julia Schell, erläuterte das Verfahren: „Die Eintragung in das UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erfolgt auf Initiativbewerbung durch zivilgesellschaftliche Akteure des Kulturerbes – Gruppen, Gemeinschaften und gegebenenfalls Einzelpersonen.“ Die UNESCO bewertet nur eingegangene Bewerbungen und unternimmt keine proaktiven Eintragungen. „In diesem Fall hatten sich nur die Luckauer beworben – die Perleberger nicht.“ Allerdings seien gemeinschaftliche Bewerbungen gleicher Traditionen sowohl seitens der UNESCO als auch des Ministeriums sehr willkommen, und Erweiterungen bestehender Eintragungen seien jederzeit möglich.

Für eine Erweiterung müsste sich eine Träger-Organisation aus Perleberg proaktiv an die bereits eingetragenen Luckauer Kulturerbeträger wenden, um dann gemeinsam einen Antrag beim Ministerium zu stellen. „Sofern dann die Kriterien der UNESCO erfüllt sind, könnte die Eintragung erweitert werden – in diesem Fall also um die Perleberger Christmette mit Quempas-Singen“, so die Ministeriumssprecherin. Dies unterstreicht, dass der Erhalt und die Anerkennung lebendiger Traditionen aktiv von den Gemeinschaften selbst vorangetrieben werden müssen.

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