Kunstfreiheit in der Krise? Weimers Buchladen-Ausschluss entfacht Grundsatzdebatte
Kunstfreiheit in der Krise? Weimer entfacht Grundsatzdebatte

Kunstfreiheit in der Krise? Weimers Buchladen-Ausschluss entfacht Grundsatzdebatte

Die Einladung der Berliner Volksbühne an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zur Diskussion über die Freiheit der Kunst an diesem Freitag war eine deutliche Protestnote. Man wolle Weimer fragen, „inwieweit er neidvoll auf Ungarn, Slowakei, Serbien, China und Russland schaut, wo Politiker:innen ganz anders durchgreifen und ihre Vorstellung von Kunst umsetzen können“, hieß es in der Einladung. Und wie es sich anfühle, „wenn man mit der größten aller politischen Waffen, dem Verfassungsschutz, auf die Spatzen von Künstler:innen, Buchhändler:innen, Kulturinstitutionen schießt“. Weimer sagte kurzerhand ab.

Damit dürfte das brisante Thema jedoch keineswegs erledigt sein. Immer häufiger wird in Deutschland die Sorge laut, die Freiheit der Kunst werde zunehmend beengt oder sogar beschnitten. Zunächst entzündete sich die Debatte an einer angeblichen „Cancel Culture“ von links. Jetzt geht es verstärkt um den Vorwurf staatlicher Eingriffe oder politischer Einschüchterung von rechts. Sehr oft entzünden sich die Kontroversen an der Haltung zu Israel. Wie ist die aktuelle Lage wirklich? Eine umfassende Bestandsaufnahme in zentralen Fragen und Antworten.

Was darf die Kunst eigentlich?

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“, heißt es unmissverständlich in Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte diesen Grundsatz sehr hoch, betont der renommierte Staatsrechtler Bodo Pieroth aus Münster. „Sie ist klar und kunstfreundlich.“ Aus Pieroths fachkundiger Sicht liegen die Grenzen der Kunstfreiheit primär im Straf- und Persönlichkeitsrecht. „Es gibt viele Dinge, die sind scheußlich, aber die sind nicht verboten“, erklärt der emeritierte Professor. Das gelte auch für antisemitische Äußerungen. Sie seien „widerlich, aber sie sind von der Meinungsfreiheit geschützt“.

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Warum ist das Thema jetzt so präsent?

Jüngster und besonders heftiger Aufreger war die Entscheidung von Kulturstaatsminister Weimer, drei linke Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Dabei blieb völlig unklar, was konkret gegen die drei betroffenen Geschäfte vorliegen soll. Zuvor gab es bereits mehrfach erheblichen Wirbel um die Berlinale, als Geehrte während der feierlichen Preisverleihung das israelische Vorgehen im Gazakrieg scharf kritisierten und der schwere Vorwurf von Antisemitismus laut wurde. Eine ganz ähnliche, hitzige Debatte rankte sich bereits um die documenta fifteen in Kassel im Jahr 2022. Dort wurde ein umstrittenes Werk nach massiven Antisemitismusvorwürfen schließlich abgehängt.

Ist diese Kontroverse wirklich neu?

Kontroversen um die Grenzen der Kunstfreiheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich seit vielen Jahrzehnten. „Ich erinnere daran, dass es noch in den 60er Jahren einen Polizeieinsatz und die Beschlagnahme eines Bildes von Georg Baselitz gab, weil darauf ein onanierender Mann zu sehen ist“, nennt Pieroth als markantes historisches Beispiel. Marion Ackermann, die Chefin der bedeutenden Stiftung Preußischer Kulturbesitz, verweist zudem auf den intensiven „Kulturkampf“ der 1970er Jahre. „Es gab eine Zeit, da hat ein Ankauf von Beuys einen ewig währenden Streit ausgelöst“, sagt sie in einem aktuellen Interview der „Frankfurter Hefte“. „Es gab diese Zeiten, in denen extrem harte gesellschaftliche Debatten geführt wurden und oft das am Museum arbeitende Personal, also die Direktoren, Kuratoren und so weiter angegriffen wurden.“

Der erfahrene Kulturwissenschaftler Julius Heinicke findet dennoch: „Ich würde schon sagen, dass sich in den letzten Jahren der Freiraum der Kunst verengt hat.“ Zum einen zwängten „Polarisierungen nach Freund-Feind-Muster“ die Kultur in enge Schablonen, analysiert der Professor der Universität Hildesheim. „Das andere ist, dass sich hierzlande die amtierende Politik verstärkt für künstlerische und kulturelle Prozesse interessiert und Einfluss nehmen möchte.“

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Freiheit und Förderung – zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe?

Kulturstaatsminister Weimer weist den Vorwurf staatlicher Eingriffe in die Kunstfreiheit entschieden von sich. „Meinungs- und Kunstfreiheit ist ein so hohes Gut, dass diese Bundesregierung und hoffentlich alle Bundesregierungen, die nach uns folgen werden, das immer in toto verteidigen werden“, betont der parteilose Politiker im Streit über den Buchhandlungspreis jüngst im Kulturausschuss des Bundestags. Eine völlig andere Frage sei jedoch, was der Staat finanziell fördere – in diesem konkreten Fall in Form von staatlichem Preisgeld. „Wenn der Staat direkt einen Staatspreis vergibt, dann muss er doch hinschauen, wen fördert er da.“ Der Staat habe hier eine besondere Sorgfaltspflicht.

„Ich vertrete die klare Gegenmeinung“, widerspricht Kulturwissenschaftler Heinicke energisch. „Das Grundgesetz sagt ganz klar, Kunst und Wissenschaft sind frei. Das heißt auch, dass die amtierende Politik nicht in die Förderung eingreifen darf.“ Genau aus diesem wichtigen Grund gebe es das bewährte System unabhängiger Jurys, die über die gerechte Verteilung von öffentlichen Geldern entschieden. „Das ist eine zentrale Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass Kunstfreiheit auch bedeutet, kritische Stimmen zu erhalten und zu schützen“, unterstreicht Heinicke nachdrücklich.

Muss der Staat fördern, was ihm politisch nicht passt?

Der Staat müsse bei der öffentlichen Förderung unbedingt für eine „pluralistische Vielfalt“ sorgen, sagt auch der Jurist Pieroth. Beim aktuellen Buchhandlungspreis sei die umstrittene Entscheidung offenkundig nicht neutral gewesen. „Die öffentlichen Begründungen reichen bei weitem nicht aus, denn nichts deutet auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der drei ausgeschlossenen Buchläden hin.“ Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möller zweifelt zudem grundsätzlich an der Rechtmäßigkeit des sogenannten Haber-Verfahrens, also der kritischen Nachfrage beim Verfassungsschutz. „Dazu bedarf es einer klaren gesetzlichen Grundlage mit einer anspruchsvollen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung“, mahnt er in der „Süddeutschen Zeitung“. Diese fehle jedoch bisher.

Muss der Staat Antisemitismus in der Kunst tolerieren?

Antisemitismus-Vorwürfe spielten beim aktuellen Buchhandlungspreis zwar keine direkte Rolle, aber sie sind in einem Land, das das schwere Erbe der Schoah verantwortet und in dem Jüdinnen und Juden heute wieder fast täglich schmerzhafte Anfeindungen spüren, immer wieder ein zentrales Thema. Zuletzt rügte das Auswärtige Amt das Goethe-Institut scharf für eine umstrittene Ausstellung im litauischen Vilnius, weil dort die palästinensisch-amerikanische Künstlerin Basma al-Sharif vertreten war. Kritikpunkt war dabei nicht ihre künstlerische Arbeit selbst, sondern kritische Social-Media-Posts, in denen sie Israel einen „Genozid“ vorwirft.

Bei der Berlinale 2024 gab es erneute Empörung, als der israelische Regisseur Yuval Abraham von „Apartheid“ im besetzten Westjordanland sprach. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärte damals besorgt: „Hetze gegen Israel und Juden auf deutschen Kulturveranstaltungen ist eine erschreckende Regelmäßigkeit geworden.“ Es müsse sich endlich etwas in der deutschen Kulturförderung ändern.

Heinicke warnt hingegen nachdrücklich: „Der pauschale Antisemitismus-Vorwurf führt heute leider oft zur gefährlichen Selbstzensur.“ Gemeint ist damit, dass sensible Künstler und vorsichtige Veranstalter das heikle Thema aus Angst lieber komplett umgehen. Der Kulturwissenschaftler findet, eine offene und faire Diskussion müsse unbedingt möglich sein, durchaus auch mit lautem und deutlichem Widerspruch gegen umstrittene Thesen. „Es geht letztlich darum, die roten Linien der Gesellschaft tatsächlich gemeinsam herauszufinden“, sagt Heinicke. „Ein mögliches Ergebnis könnte ein verbindlicher Code of Conduct sein, aber daran müssen die betroffenen Institutionen und Künstlerinnen und Künstler unbedingt beteiligt sein.“