Die von der CSU geforderte Hymnenpflicht an bayerischen Schulen wird nun doch erst zum kommenden Schuljahr umgesetzt. Wie aus einem Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervorgeht, müssen bei Abschlussfeiern künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne.
Verzögerung gegenüber Söders Wunsch
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eigentlich auf ein Inkrafttreten der neuen Vorschrift bereits zu diesem Schuljahresende gedrängt. Die CSU hatte zudem ursprünglich alle drei Hymnen – Nationalhymne, Europahymne und Bayernhymne – für Schulabschlussfeiern vorschreiben wollen. Nun heißt es in dem Schreiben des Ministeriums: „Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden.“
Das Ministerium betont, dass dieses Schreiben das Ergebnis eines Austausches mit der Schulfamilie sei, darunter auch Vertreter der verschiedenen Verbände. Die Umsetzung erfolgt damit später als von Söder gewünscht, der die Regelung noch für das laufende Schuljahr angestrebt hatte.
Keine Mitsingpflicht, aber Textblätter
Ob die Hymnen beispielsweise von einer CD oder einer Musikgruppe gespielt werden, liegt dem Schreiben zufolge „im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule“. Eine Mitsingpflicht besteht nicht. Allerdings sollen die Teilnehmer durch das Aushändigen von Textblättern in die Lage versetzt werden, textsicher mitsingen zu können.
Damit setzt das Kultusministerium unter Ministerin Anna Stolz (Freie Wähler) einen Vorstoß der CSU um, der auf dem Parteitag im vergangenen Dezember seinen Ausgang genommen hatte. Die Junge Union hatte damals einen Antrag eingebracht, der eine Mehrheit der Delegierten fand. Darin hieß es, die CSU-Abgeordneten in Bund und Land sollten sich „für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern der Bayernhymne zu gesellschaftlich relevanten Anlässen wie der Verleihung von Schul- und Berufsabschlüssen“ einsetzen.
Kritik und Spott von verschiedenen Seiten
Der CSU-Vorstoß hatte für erheblichen Wirbel gesorgt. Neben Zustimmung gab es auch viel Kritik und Spott. Beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg äußerte sich der Kabarettist Stephan Zinner ablehnend und bezeichnete die Initiative als „plakativen Schmarrn“. Die Staatsregierung zeigt sich jedoch entschlossen, wie das Schreiben des Ministeriums belegt. Darin wird sogar auf das Strafgesetzbuch verwiesen: „Auf die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten“, mahnt das Ministerium.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte verärgert. GEW-Vize Markus Weinberger kritisierte: „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches.“



