Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße hat einen Wahleinspruch der AfD zur Stichwahl für das Landratsamt zurückgewiesen. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich gegen den AfD-Antrag, wie aus Kreistagskreisen verlautete. Damit ist die Wahl zunächst für gültig erklärt worden. Der AfD steht nun der Weg vor das Verwaltungsgericht in Cottbus offen. Diese Möglichkeit werde derzeit diskutiert, sagte ein Sprecher des Kreisverbandes.
AfD bemängelt Unregelmäßigkeiten
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl am 22. März hingewiesen. Nach Angaben der Partei sei etwa die große Differenz zwischen den Zustimmungswerten der AfD-Kandidatin Christine Beyer bei der Urnenwahl und der Briefwahl auffällig. Zudem hätten aus Sicht der AfD auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein letztlich nicht gewählt. Diese Punkte wurden als Indizien für eine mögliche Wahlanfechtung angeführt.
Kreiswahlleiterin: Bedenken ohne Belege
Die Kreiswahlleiterin entgegnete, dass es sich bei den AfD-Argumenten um einen „nicht belegten Verdacht“ oder „nur Bedenken“ handele. Der Einspruchsführende müsse jedoch konkrete Belege für seinen Einspruch vorlegen können, die die Gültigkeit der Wahl ernsthaft infrage stellen würden. Der AfD-Kreisverband habe letztlich keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich „hinreichende Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung“ bei der Wahl ergeben würden. Der Kreistag folgte dieser Einschätzung und lehnte den Einspruch ab.
Knapper Wahlausgang
Der CDU-Kandidat Martin Heusler gewann die Stichwahl mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer, die auf 48,5 Prozent kam. Beyer lag bei der Auszählung der Urnenstimmen zunächst vorn, erst die Briefwahl drehte den Trend. Heusler erhielt bei der Briefwahl 70,6 Prozent und bei der Urnenwahl 45,9 Prozent. Beyer kam bei der Briefwahl auf 29,4 Prozent und an den Urnen auf 54,1 Prozent. Die Differenz von lediglich rund drei Prozentpunkten machte die Wahl besonders knapp und führte zu dem Einspruch der AfD.
Rechtliche Schritte möglich
Der AfD-Kreisverband prüft nun rechtliche Schritte. Ein Sprecher bestätigte, dass die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus diskutiert werde. Sollte die AfD diesen Weg gehen, könnte das Gericht die Wahl für ungültig erklären, falls es zu erheblichen Rechtsverstößen gekommen sein sollte. Vorerst bleibt es jedoch bei der Gültigkeit der Wahl, und Martin Heusler kann sein Amt als Landrat antreten.



