Obsternte am Straßenrand: Die rechtliche Grauzone in Vorpommern
An den Straßenrändern in Vorpommern und ganz Mecklenburg-Vorpommern stehen tausende Obstbäume, die aktuell reichlich Früchte tragen. Viele Bürger fragen sich, ob sie die heruntergefallenen Äpfel, Birnen oder Kirschen einfach mitnehmen dürfen oder ob dies sogar verboten ist. Die Antwort darauf ist komplexer als gedacht und hängt stark von der jeweiligen Straßenkategorie und dem konkreten Verhalten ab.
Die offizielle Position der Straßenbauverwaltung
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern betreut landesweit etwa 1.980 Kilometer Bundesstraßen und 3.330 Kilometer Landesstraßen. An diesen Verkehrswegen stehen insgesamt rund 17.317 Obstbäume, darunter etwa 4.350 Apfelbäume, 4.447 Birnenbäume, 5.255 Kirschbäume und 3.265 Pflaumenbäume. Diese Bäume sind größtenteils Altbestände, da heute nur noch an sehr wenig befahrenen Landesstraßen oder Gemeindestraßen neue Obstbäume gepflanzt werden.
Dezernatsleiter Michael Friedrich stellt klar: „Die Bäume und ihr Obst gehören dem Land und dürfen vom Grundsatz her nicht gepflückt werden.“ Wer jedoch an einem sicheren Ort parkt und eine kleine Menge herabgefallenes Obst für den persönlichen Bedarf einsammelt, wird von der Straßenbauverwaltung nicht verfolgt. Problematisch wird es, wenn Personen aktiv Früchte vom Baum pflücken, das Fallen der Früchte herbeiführen oder körbeweise ernten – dies kann strafbar sein.
Unterschiedliche Handhabung in den Landkreisen
Während das Landesamt eine eher restriktive Haltung einnimmt, zeigt sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald deutlich toleranter. An den 808 Kilometern Kreisstraßen im Landkreis stehen 3.124 Obstbäume, darunter 508 Apfelbäume, 1.440 Birnbäume, 287 Kirschbäume, 886 Pflaumenbäume und drei Walnussbäume.
Pressesprecherin Nele Hartleben erklärt: „Das Pflücken der Früchte wird vom Landkreis grundsätzlich geduldet, kann jedoch unter Sicherheitsaspekten sowohl für den, der erntet als auch für andere Verkehrsteilnehmer teilweise mit Risiken verbunden sein.“ Der Landkreis weist daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Ernte stets auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geachtet werden muss.
Sicherheitsbedenken und praktische Alternativen
Die Behörden rufen alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht auf, da die herunterfallenden Früchte nicht nur eine Verlockung für Sammler darstellen, sondern auch potenzielle Gefahrenquellen im Straßenverkehr sein können. Besonders an stark befahrenen Straßen besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle.
Für alle, die legal Obst sammeln möchten, bietet die Plattform mundraub.org eine praktische Alternative. Diese zeigt bundesweit öffentliche Bäume, Sträucher und Wiesen an, an denen jeder kostenlos ernten darf. So können Obstliebhaber sicher und rechtlich unbedenklich ihrem Hobby nachgehen.
Letztlich bleibt die Situation eine Abwägung zwischen dem Wunsch nach kostenlosem Obst und den rechtlichen sowie sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen. Während kleine Mengen für den persönlichen Bedarf meist toleriert werden, sollte man von größeren Ernteaktionen oder dem Pflücken direkt vom Baum an stark befahrenen Straßen absehen.



