Der 1. Mai ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, der auf eine lange und bewegte Geschichte zurückblickt. Ursprünglich als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen, hat sich der Tag im Laufe der Zeit zu einem zentralen Aktionstag der Gewerkschaften entwickelt. Doch wie kam es eigentlich dazu, dass der 1. Mai heute als Feiertag begangen wird?
Die Ursprünge des 1. Mai: Der Kampf um den Acht-Stunden-Tag
Die Wurzeln des 1. Mai liegen in den USA. Am 1. Mai 1886 legten rund 400.000 Arbeiter in mehreren Städten die Arbeit nieder, um die Einführung des Acht-Stunden-Tages zu fordern. Zu dieser Zeit waren Zwölf-Stunden-Schichten und unerträgliche Arbeitsbedingungen keine Seltenheit. Der mehrtägige Streik gipfelte am 4. Mai in Chicago in einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Auf dem Haymarket Square wurde eine Bombe in die Menge der Streikenden geworfen, mehrere Menschen kamen ums Leben. Dieses Ereignis, bekannt als der Haymarket Riot, wurde zum Symbol des Kampfes für Arbeiterrechte.
Die Zweite Internationale ruft den 1. Mai aus
Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale, einem Zusammenschluss sozialistischer Parteien, wurde 1889 in Paris beschlossen, den 1. Mai zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ auszurufen. Bereits am 1. Mai 1890 fanden weltweit Massenstreiks und Massendemonstrationen statt, auch in Deutschland. Zu dieser Zeit war der 1. Mai jedoch noch kein Feiertag. Im Gegenteil: Arbeitgeber reagierten auf die Streiks mit Aussperrungen und Entlassungen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berichtet sogar von sogenannten Schwarzen Listen, auf denen streikende Arbeiter vermerkt wurden – wer auf einer solchen Liste stand, hatte kaum noch Chancen auf einen Arbeitsplatz in der Umgebung.
Der 1. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag
In der Weimarer Republik scheiterte der Versuch, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Erst die Nationalsozialisten, die sich in ihrer Propaganda als Partei der kleinen Leute darstellten, bemächtigten sich dieser Tradition. Seit 1933 ist der 1. Mai in Deutschland Feiertag – und das bis heute ungebrochen. In der DDR war der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag in der Verfassung von 1949 verankert. Allerdings wurde er dort nicht als „Tag der Arbeit“, sondern als „Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse“ bezeichnet. Die Teilnahme an den Mai-Demonstrationen war für DDR-Bürger quasi verpflichtend. Betriebe mussten geschlossen zu den organisierten Kundgebungen gehen, auch für Schüler war die Teilnahme Pflicht. Der Anlass wurde zudem genutzt, um Auszeichnungen zu verleihen, etwa den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ für erfolgreiche Arbeitskollektive.
Der 1. Mai heute: Tradition und Wandel
Heute ist der 1. Mai in Deutschland ein zentraler Aktionstag der Gewerkschaftsbewegung, auch wenn er an Bedeutung eingebüßt hat. Für viele Menschen ist er nur noch ein willkommener, arbeitsfreier Tag. Auf den von Gewerkschaften organisierten Maikundgebungen wird dennoch an die Tradition der Arbeiterbewegung erinnert und auf soziale Ungerechtigkeiten aufmerksam gemacht. Für 2026 ruft der DGB unter dem Motto „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“ zu Demonstrationen auf. Im Vordergrund stehen unter Druck geratene Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Überschattet werden die überwiegend friedlichen Kundgebungen seit 1987 durch Krawalle von überwiegend linksradikalen Gruppen. In der Vergangenheit kam es am Abend des 1. Mai zu Straßenschlachten mit der Polizei und Zerstörungen. Inzwischen verlaufen die Demonstrationen jedoch nicht mehr so gewalttätig.
Ist der 1. Mai in jedem Bundesland ein Feiertag?
Ja, der 1. Mai ist in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Der Tag der Arbeit gehört zu den neun Feiertagen, die in allen Bundesländern gelten. Daher haben die meisten Menschen an diesem Tag frei, die Geschäfte sind geschlossen, und auch die Schüler haben schulfrei. Für Beschäftigte in Branchen, die auch an anderen Feiertagen arbeiten müssen, gilt dies jedoch nicht immer.



