Supreme Court: Wahlkreise in Louisiana verfassungswidrig
Supreme Court: Wahlkreise in Louisiana verfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Wahlkreiszuschnitt im Bundesstaat Louisiana in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Mit dieser Entscheidung werden die Vorgaben zur Berücksichtigung ethnischer Kriterien bei der Einteilung der Wahlbezirke begrenzt. Das Gericht urteilte, dass das historische Wahlrechtsgesetz von 1965, das die Gleichstellung von Minderheiten sicherstellen soll, Louisiana nicht dazu verpflichtet, einen zweiten Wahlkreis zu schaffen, in dem schwarze Amerikaner die Mehrheit stellen.

Urteil des Supreme Court

Der konservative Richter Samuel Alito erklärte bei der Urteilsverkündung, der Zuschnitt sei „verfassungswidrig und seine Anwendung würde die verfassungsmäßigen Rechte der Kläger verletzen“. Sechs konservative Richter stimmten für das Urteil, drei liberale dagegen. In einer abweichenden Stellungnahme kritisierte Richterin Elena Kagan, die Entscheidung dränge „das Grundrecht auf Rassengleichheit“ bei Wahlen zurück, das der Kongress mit dem Voting Rights Act gewährt habe.

Auswirkungen auf die Politik

Das Urteil bedeutet einen Rückschlag für die US-Demokraten, die seit Monaten in mehreren Bundesstaaten mit den Republikanern um den Zuschnitt der Wahlkreise kämpfen. Die Republikaner von Präsident Donald Trump werden hingegen vor den wichtigen Zwischenwahlen im November gestärkt. Im Repräsentantenhaus haben die Republikaner derzeit eine knappe Mehrheit. Die Anzahl der Wahlkreise mit mehrheitlich afroamerikanischen Einwohnern könnte entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Midterms haben.

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Hintergrund des Falls

In Louisiana macht die schwarze Bevölkerung rund ein Drittel der Einwohner aus. Nach der Volkszählung 2020 hatte der Bundesstaat die Wahlkreiskarte so verändert, dass es statt zuvor zwei Wahlkreisen mit schwarzer Mehrheit nur noch einen gab. Dagegen klagte unter anderem die Bürgerrechtsorganisation ACLU. Das Parlament von Louisiana verabschiedete 2024 ein neues Gesetz, das wieder zwei solche Wahlkreise vorsah. Dagegen klagte eine Gruppe von Wählern erfolgreich vor dem Supreme Court. Sie argumentierten, der Zuschnitt anhand ethnischer Kriterien verstoße gegen die Verfassung.

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