Göttingen - Die 16-jährige Liana, die im August 2025 am Bahnhof im niedersächsischen Friedland von einem Güterzug erfasst und getötet wurde, hat ihre Mutter immer ermahnt, sich nicht in Gefahr zu bringen. Doch die Jugendliche aus Thüringen war wehrlos, als sie von hinten auf die Gleise gestoßen wurde. Das Landgericht Göttingen hat nun entschieden: Der 31-jährige Beschuldigte muss wegen Schuldunfähigkeit in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Mutter unter Tränen: Urteil bringt keine Gerechtigkeit
Die Mutter der Getöteten nahm das Urteil der Schwurgerichtskammer unter Tränen auf. Ihr Anwalt erklärte, sie hätte sich ein Mordurteil gewünscht. Seit dem 11. August 2025 vermisse sie ihre Tochter jeden Morgen und jeden Abend. Mehrmals hatte die Mutter ein Bild von Liana vor sich aufgestellt, um ihre Trauer zu zeigen.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der aus dem Irak stammende Mann die Jugendliche vor den durchfahrenden Zug gestoßen hat. Liana erlitt tödliche Kopfverletzungen. Als entscheidendes Indiz nannte der Richter DNA-Spuren des Beschuldigten, die am Rücken des Opfers gefunden wurden. Dies lasse sich nur durch einen Stoß von hinten erklären.
Bundesweite Schlagzeilen und politische Debatten
Der Fall der 16-Jährigen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Aufsehen. Die Tat löste politische Diskussionen aus, da der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asylregeln bereits Monate vor der Tat nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover jedoch ablehnte.
Am Mittwoch befasste sich auch der niedersächsische Landtag mit möglichen Konsequenzen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) musste sich Fragen der CDU-Opposition stellen.
Richter: Tat hat sich ins Bewusstsein eingebrannt
Der Richter betonte, dass die Tat sich ins öffentliche Bewusstsein eingebrannt habe. Politische Forderungen nach Gesetzesänderungen könne das Gericht jedoch nicht klären. Im Fokus standen nur die Tat und die Schuldfähigkeit des Beschuldigten.
Ein Gutachter diagnostizierte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte schuldunfähig und gefährlich für die Allgemeinheit ist. Ohne Behandlung würde er schnell wieder in eine ähnliche Situation geraten, so der Richter zur Begründung der Unterbringung.
16-Jährige suchte Schutz in Deutschland
Es sei tragisch, dass die Tat eine Jugendliche traf, die in Deutschland Schutz suchte, sagte der Richter. Der Stoß sei Ausdruck der Krankheit gewesen. Der Beschuldigte habe ohne Einsicht und ohne strafrechtliche Schuld gehandelt. Das Gericht sah einen Totschlag, keinen Mord, da die Tat nicht als grausam im juristischen Sinne gewertet wurde.
Gegen den Iraker wurde in einem Sicherungsverfahren verhandelt, da bereits die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit ausging. Es gab keinen regulären Strafprozess, sondern nur die Klärung, ob der Mann der Täter ist und untergebracht werden soll.
Unterbringung zeitlich unbegrenzt
Die Unterbringung ist nicht zeitlich begrenzt und wird regelmäßig überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte Revision an. Die Nebenklage will diesen Schritt prüfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als heimtückischen Mord bezeichnet, die Verteidigung plädierte auf Freispruch mangels Beweisen. Die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen Mordes und einen Wechsel in ein reguläres Verfahren.
Im September 2025 wurde Liana unter großer Anteilnahme in Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) beigesetzt. Am Mittwoch verließ die Mutter unter Tränen das Gerichtsgebäude in Göttingen, begleitet von vielen Menschen.



