Ein Gericht in Lissabon hat die Anklage der portugiesischen Staatsanwaltschaft gegen den Whistleblower Rui Pinto als unzulässig verworfen. Die Richter urteilten einstimmig, dass die Aufteilung der Vorwürfe in mehrere Verfahren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die portugiesische Verfassung verstößt. Dies berichtete das französische Investigativportal Mediapart, das das Urteil mit dem SPIEGEL teilte.
Menschenwürde verletzt
Die Staatsanwaltschaft habe Pintos Menschenwürde verletzt, indem sie die Vorwürfe künstlich aufgespalten habe, hieß es im Urteil. Dies sei „absolut willkürlich und widersprüchlich“ gewesen. Dadurch sei Pintos Status als Beschuldigter unnötig verlängert worden. Zudem habe die Behörde gegen das Prinzip „non bis in idem“ verstoßen, wonach niemand wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden darf. Pintos Recht auf ein faires und zeitnahes Verfahren sowie seine Resozialisierungschancen seien dadurch eingeschränkt worden.
Der Fall Rui Pinto
Rui Pinto ist der Gründer der Enthüllungsplattform „Football Leaks“, die vertrauliche Dokumente aus der Fußballbranche veröffentlichte. Er stellte Journalisten des SPIEGEL und des Recherchenetzwerks European Investigative Collaborations (EIC) über 70 Millionen Dokumente zur Verfügung. Diese enthielten Hinweise auf Steuerhinterziehung, Korruption und Geldwäsche sowie Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo. Die Enthüllungen führten zu Ermittlungen und Prozessen in mehreren Ländern, darunter ein Verfahren gegen Manchester City, das als „Prozess des Jahrhunderts“ bezeichnet wird.
Bewährungsstrafe und Kooperation
Im September 2023 wurde Pinto zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er illegal auf vertrauliche Daten zugegriffen und das Briefgeheimnis verletzt hatte. Er räumte diese Vorwürfe ein, bestritt jedoch eine versuchte Erpressung. Nach seiner Festnahme Anfang 2019 saß er über ein Jahr in Untersuchungshaft, teils in Einzelhaft. Seit August 2020 befindet er sich in einem Zeugenschutzprogramm, nachdem er Morddrohungen erhalten hatte. Pinto kooperiert seit Jahren mit den Behörden und entschlüsselte Festplatten mit brisantem Material aus den Enthüllungsprojekten „Football Leaks“, „Malta Files“ und „Luanda Leaks“.
Weitere Verfahren geplant
Trotz des aktuellen Urteils will die Staatsanwaltschaft nicht aufgeben. Sie plant eine weitere Anklage und hat bereits Berufung angekündigt. Pintos Anwälte Francisco und Luisa Texeira da Mota erklärten, ihr Mandant sei einem „unverhältnismäßigen Einsatz strafrechtlicher Verfahren ausgesetzt“. Sie lobten das Urteil als „couragiert“ und eine Ehre für das portugiesische Justizsystem. Der auf Whistleblower spezialisierte Anwalt William Bourdon bezeichnete die Entscheidung als „wichtigen Meilenstein für den Schutz von Whistleblowern“. Pinto kann derzeit keiner geregelten Arbeit nachgehen und ist auf die Unterstützung der Stiftung „The Signals Network“ angewiesen. Im Februar 2024 äußerte er die Hoffnung, irgendwann wieder ein normales Leben führen zu können.



