Klette-Prozess: Nebenklage fordert lange Haftstrafe für Ex-RAF-Terroristin
Nebenklage fordert lange Haftstrafe für Klette

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette haben Vertreter der Nebenklage eine lange Haftstrafe gefordert. Vor dem Landgericht Verden beschrieben zwei Opfer-Anwälte, wie ihre Mandanten bis heute unter den Folgen der schweren Raubüberfälle leiden. Sie berichteten von Schlafstörungen, Angst und Arbeitsunfähigkeit. Ihre Mandanten seien gebrochene Menschen.

Keine Zweifel an der Schuld

Aus Sicht der Nebenkläger-Vertreter gibt es keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Laut Anklage überfiel die Deutsche mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als zwei Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren. Klette wurde nach Jahrzehnten im Untergrund im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen, Garweg und Staub werden noch gesucht.

Opfer-Anwalt: „Es geht um Gerechtigkeit“

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis. Klette sei eine Schwerverbrecherin, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Der Anwalt, der ein Opfer eines versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 vertritt, forderte für diese Tat eine Haftstrafe von elf Jahren. „Ich gehe davon aus, dass alle eine sehr gleichberechtigte Rolle gespielt haben“, sagte er mit Blick auf das Trio.

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Der Anwalt, der eine Geschädigte eines Überfalls im Tresorraum eines Supermarkts am 27. Dezember 2006 in Bochum vertritt, nannte kein konkretes Strafmaß, sondern verwies auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. „Es geht hier nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit“, sagte er. Das Unrecht dürfe nicht verblassen und Gewalt niemals als legitimes Mittel angesehen werden.

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die 67-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze verurteilt wird. Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute sowie die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu werten, führte die Staatsanwältin aus. Im Mai sollen weitere Plädoyers folgen – von Nebenklage und Verteidigung.

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