Urteil zu Autobahnkreuz Kehdingen: Fährunternehmen klagt
Urteil zu Autobahnkreuz Kehdingen erwartet

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Autobahnkreuz Kehdingen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch um 9.00 Uhr sein Urteil im Streit um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen verkünden. Das Kreuz ist Teil des Weiterbaus der Küstenautobahn A20 und soll südlich eines neu zu bauenden Elbtunnels entstehen. Es verbindet die A20 mit der A26.

Klage eines Fährunternehmens

Ein Fährunternehmen hatte gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklagt. Der Betreiber sieht durch das Autobahnkreuz seine Existenz bedroht. In einer mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen deuteten die Bundesrichter jedoch an, dass die Klage möglicherweise unzulässig sei. Der Fährbetrieb sei von dem Bau des Kreuzes weit weniger betroffen als vom Elbtunnel, dessen Bau bereits vor zehn Jahren beschlossen wurde.

Hintergrund des Projekts

Das Autobahnkreuz Kehdingen ist ein zentraler Bestandteil des Lückenschlusses der A20, die von der Ostsee bis zur Nordsee führen soll. Der Elbtunnel ist ein Schlüsselprojekt, um die Verbindung über die Elbe zu schaffen. Die Planungen für das Kreuz laufen seit Jahren und sind umstritten, insbesondere bei Anwohnern und Umweltverbänden.

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Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für den weiteren Bau der A20 haben könnte. Sollte die Klage abgewiesen werden, könnte das Projekt wie geplant fortgesetzt werden.

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