Grüne müssen tief in die Tasche greifen: Fast 7000 Euro Bußgeld für illegale Wahlwerbung
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hat eine klare Botschaft gesendet: Unerlaubte Wahlwerbung auf historischen Denkmälern wird teuer. Die Grünen müssen nun die Konsequenzen für eine spektakuläre, aber nicht genehmigte Aktion aus dem Bundestagswahlkampf 2025 tragen. Eine Geldbuße in Höhe von 6948 Euro wurde verhängt, nachdem die Partei das Konterfei ihres Kanzlerkandidaten Robert Habeck samt Wahlkampfslogan eine Stunde lang auf das berühmte Siegestor in München projizieren ließ.
Die umstrittene Nacht am 3. Januar 2025
Genau um Mitternacht am 3. Januar 2025 erstrahlte das historische Siegestor in München in ungewohntem Licht. Statt der üblichen Beleuchtung war plötzlich das Gesicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck zu sehen, begleitet von einem grünen Wahlkampfslogan. Die Projektion dauerte genau sechzig Minuten und sorgte sowohl bei Passanten als auch in den sozialen Medien für Aufsehen. Das Problem: Die Aktion war nicht genehmigt. Das Kreisverwaltungsreferat München stellte klar, dass keine entsprechende Erlaubnis für die Nutzung des Denkmals als Werbefläche vorgelegen habe.
Politische Reaktionen und öffentliche Empörung
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete die Aktion auf der Plattform X umgehend als Skandal: „Völliger Größenwahn bei Robert Habeck und den Grünen: illegal ein Kulturdenkmal für selbstverliebte politische Botschaften nutzen ist eine neue Dimension grüner Arroganz.“ Auch in der breiten Öffentlichkeit stieß die Projektion auf Kritik, viele Münchner empfanden die Nutzung ihres Wahrzeichens für politische Werbung als unangemessen.
Grünen-Chef Felix Banaszak zeigte sich kurz nach der Aktion in der Talkshow von Markus Lanz reuig: „Die Idee war gut, der Ort nicht der passende, und das sorgt auch dafür, dass Leute das unangemessen finden. Beim nächsten Mal nehmen wir einen anderen!“ Diese Einsicht kommt nun teuer zu stehen.
Die Bußgeldberechnung und Aufteilung
Das verhängte Bußgeld von 6948 Euro setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Verstoß gegen das Wahlwerberecht durch Nutzung einer nicht genehmigten Fläche
- Verletzung des Denkmalschutzes am historischen Siegestor
- Die besondere öffentliche Aufmerksamkeit, die die Aktion bundesweit erregte
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
- Die Bundesgeschäftsstelle der Grünen als Auftraggeberin der Wahlwerbung zahlt mit 4728,50 Euro den Löwenanteil.
- Die beteiligte Werbeagentur kommt für 2219,50 Euro auf.
Rechtliche Schritte noch möglich
Obwohl die Bescheide bereits diese Woche verschickt wurden, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Betroffenen haben das Recht, die Bußgeldbescheide anzufechten und einer gerichtlichen Überprüfung zu unterstellen. Ob die Grünen diesen Weg beschreiten oder die Strafe akzeptieren werden, ist derzeit noch offen. Ein Sprecher der Partei wollte sich auf Nachfrage nicht zu möglichen Rechtsmitteln äußern.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat betonte, dass mit der Bußgeldhöhe ein deutliches Zeichen gesetzt werden sollte. Historische Denkmäler dürfen nicht ohne Genehmigung für politische Werbezwecke genutzt werden, egal wie kreativ die Idee auch sein mag. Die Behörde hofft, dass dieser Fall andere Parteien davon abhält, ähnliche Aktionen ohne vorherige Abstimmung durchzuführen.



