Stichwahl in Strausberg: Nach Wahlchaos droht erneute juristische Hängepartie
In der brandenburgischen Stadt Strausberg steht am Sonntag eine außergewöhnliche Bürgermeister-Stichwahl an. Diese Nachholwahl wird notwendig, nachdem ein Verwaltungsgericht das Eingreifen des Landrats Gernot Schmidt (SPD) für rechtswidrig erklärt hat. Der Landrat hatte die ursprüngliche Hauptwahl im Februar für ungültig erklärt und die damals geplante Stichwahl abgesagt.
Manipulationsvorwürfe überschatten den Wahlgang
Die gesamte Wahl in der 28.000-Einwohner-Stadt nordöstlich von Berlin ist von schweren Vorwürfen überschattet. Landrat Schmidt hatte massive Bedenken wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl geäußert. Konkret ging es um das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befand, die vom parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner betrieben wird.
Besonders auffällig war laut Landkreis, dass ein ungewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe nicht den Weg zurück zur Wahlbehörde gefunden hatte. Diese Umstände führten dazu, dass der Landrat Anzeige gegen Unbekannt erstattete und die Staatsanwaltschaft nun wegen Verdachts der Wahlfälschung ermittelt.
Kandidaten im direkten Duell
In der Stichwahl treten zwei parteilose Kandidaten gegeneinander an: Patrick Hübner, gegen den sich die Manipulationsvorwürfe richten, und Annette Binder. Hübner weist alle Vorwürfe entschieden zurück und spricht von einer gezielten Intrige gegen seine Person. „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung“, betonen die Behörden.
Für die aktuelle Stichwahl hat die Stadtverwaltung Vorkehrungen getroffen: Briefwahlunterlagen kommen nun ausschließlich in den offiziellen Briefkasten der Stadt Strausberg und nicht mehr in die umstrittene Postfiliale.
Wahleinsprüche bereits angekündigt
Bereits vor der Abstimmung zeichnet sich ab, dass das Wahlergebnis nicht das letzte Wort sein wird. Die Linke in Strausberg hat öffentlich angekündigt, nach der Stichwahl Wahleinspruch einzulegen. „Wir brauchen eine Wahlwiederholung, damit wir eine saubere Wahl durchführen können“, erklärte der Co-Vorsitzende der Linken, Oliver Haselberger.
Auch Landrat Schmidt will formellen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Die Stadtverordnetenversammlung müsste sich dann mit diesen Einsprüchen befassen. Patrick Hübner kommentierte die Situation nüchtern: „Wahleinsprüche sind in solchen Situationen nicht ungewöhnlich. Ob und wie diese begründet werden, bleibt abzuwarten.“
Besondere Hürde: Das Quorum
Neben den juristischen Herausforderungen gibt es auch eine praktische Hürde zu überwinden. Für einen gültigen Wahlausgang muss ein spezielles Quorum erfüllt werden: Die Mehrheit der gültigen Stimmen für einen Kandidaten muss mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen in Strausberg umfassen.
Hübner zeigt sich zuversichtlich, dass diese Hürde genommen wird und eine ausreichende Wahlbeteiligung erreicht werden kann. Doch ob das Ergebnis der Stichwahl Bestand haben wird oder erneut vor Gericht landet, bleibt angesichts der angekündigten Einsprüche und laufenden Ermittlungen völlig offen.
Die Bürger von Strausberg stehen somit vor einer Wahl, deren Ausgang von juristischen Auseinandersetzungen ebenso abhängen könnte wie von den eigentlichen Stimmen der Wähler. Ein klarer demokratischer Entscheid scheint in weiter Ferne zu liegen.



