Bürgermeisterwahl in Strausberg: Stadtparlament prüft Einsprüche gegen Stichwahl
Strausberg: Stadtparlament prüft Einsprüche gegen Stichwahl

Bürgermeisterwahl in Strausberg: Stadtparlament prüft Einsprüche gegen Stichwahl

Die Bürgermeisterwahl in Strausberg sorgt weiterhin für erheblichen politischen und rechtlichen Streit. Das Stadtparlament wird voraussichtlich noch im April offizielle Einsprüche gegen die durchgeführte Stichwahl zum Bürgermeisteramt einer genauen Prüfung unterziehen. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Steffen Schuster, kündigte an, für den 27. April eine Sitzung einberufen zu wollen. Auf der Tagesordnung sollen dabei sowohl die Bestätigung der Wahl als auch die Entscheidung über mögliche Wahleinsprüche stehen. „Mir liegt bisher kein formaler Wahleinspruch vor“, erklärte Schuster, betonte jedoch die Notwendigkeit einer gründlichen Aufarbeitung.

Rechtsstreit um Haupt- und Stichwahl

Hintergrund ist ein anhaltender Rechtsstreit, der sowohl die Hauptwahl im Februar als auch die anschließende Stichwahl betrifft. Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt von der SPD, hatte den ersten Wahlgang aufgrund möglicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und die geplante Stichwahl gestoppt. Mit dieser Entscheidung unterlag er jedoch vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gab im Eilverfahren dem Kandidaten Hübner recht, sodass die Stichwahl schließlich am 29. März stattfinden konnte. Landrat Schmidt kündigte daraufhin an, Einspruch gegen die Stichwahl einzulegen, und auch die Linke in Strausberg plant voraussichtlich einen entsprechenden Schritt.

Vorwürfe der Wahlmanipulation

Der Landrat hatte im Februar auffällige Umstände bei der Briefwahl moniert. Ihm zufolge fand ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück von den Wählern zur Wahlbehörde. Konkret wurden über 4.000 Wahlbriefe ausgegeben und versandt, jedoch gelangten nur 2.835 zurück. Besonders brisant: Das Postfach der Stadt für die Wahlbriefe befand sich in einer Postfiliale, die von dem Kandidaten Hübner betrieben wird. Hübner weist den Verdacht der Manipulation entschieden zurück und ging erfolgreich juristisch gegen den Wahlstopp vor. Der Landrat erstattete unterdessen Anzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelt wegen des Verdachts der Wahlfälschung.

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Ausgang der Stichwahl und weitere Schritte

Bei der Stichwahl am 29. März setzte sich die parteilose Kandidatin Annette Binder mit 60,8 Prozent der Stimmen durch, während der ebenfalls parteilose Hübner mit 39,2 Prozent unterlag. Bemerkenswert ist, dass Hübner bei der Hauptwahl im Februar noch in Führung gelegen hatte. Nach der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses beginnt eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer Wahleinsprüche bei der Wahlleiterin eingereicht werden können. Diese prüft die Einsprüche und erarbeitet eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, die dann die endgültige Entscheidung trifft. Die politische Lage in Strausberg bleibt somit angespannt, bis alle rechtlichen Fragen geklärt sind.

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