Fast 20.000 syrische Staatsangehörige in Brandenburg registriert
In den Brandenburger Landkreisen und den vier kreisfreien Städten sind aktuell fast 19.000 Syrerinnen und Syrer gemeldet. Die genaue Zahl beläuft sich auf 18.954 syrische Staatsangehörige, die Ende Februar in Brandenburg lebten. Diese Daten stammen aus einer Mitteilung des Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt, das sich auf Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beruft.
Gründe für den Aufenthalt in Brandenburg
Von den registrierten syrischen Staatsangehörigen leben etwa 62 Prozent aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Land Brandenburg. Die übrigen Syrerinnen und Syrer halten sich aus familiären Gründen in der Region auf oder ihr Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Diese Aufschlüsselung verdeutlicht die vielfältigen Hintergründe der syrischen Bevölkerung in Brandenburg.
Bundeskanzler Merz nennt ambitionierte Rückkehr-Zielmarke
Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU hat nach einem Treffen mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa eine klare Zielvorgabe formuliert. Er strebt an, dass in den nächsten drei Jahren 80 Prozent der mehr als 900.000 Syrer in Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren sollen. Merz betonte, dass al-Scharaa diesen Wunsch ebenfalls äußerte. Der Kanzler verwies darauf, dass der Bürgerkrieg in Syrien beendet sei und grundsätzlich Perspektiven für eine Rückkehr bestünden.
Ministerium äußert sich zurückhaltend zur Umsetzbarkeit
Das Brandenburger Ministerium für gesellschaftlichen Zusammenhalt zeigt sich bei der Frage der Realisierbarkeit dieser Zielmarke deutlich zurückhaltender. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, dass eine verlässliche Aussage zur Umsetzbarkeit nicht möglich sei. Vier Fünftel der in Brandenburg registrierten Syrer würden etwa 15.000 Menschen entsprechen.
Die Sprecherin führte aus: „Inwieweit die vom Bundeskanzler genannte Zielgröße von 80 Prozent realisiert werden kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die zum Großteil außerhalb der Zuständigkeit der Länder liegen.“ Zu diesen Faktoren zählen insbesondere:
- Die Bereitschaft Syriens zur Rücknahme seiner Staatsangehörigen
- Die Dauer von Widerrufsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Weitere rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Diese Einschätzung unterstreicht die komplexen Herausforderungen, die mit einer möglichen Rückkehr verbunden sind. Die Situation in Brandenburg spiegelt dabei die bundesweite Diskussion um Migration und Integration wider.



