Jesiden und Christen: Wer aus Syrien noch Asyl in Deutschland erhält
Der Besuch von Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa in Berlin stieß bei Angehörigen syrischer Minderheiten auf deutliche Kritik. Hintergrund sind die aktuell stark variierenden Chancen auf Asyl oder Flüchtlingsschutz für Menschen aus Syrien in Deutschland.
Dramatischer Rückgang der Schutzquoten
Seit dem Machtwechsel in Damaskus haben syrische Staatsangehörige kaum noch Chancen auf Asyl oder Flüchtlingsschutz in Deutschland. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, sank die sogenannte bereinigte Schutzquote im vergangenen Jahr auf nur noch 5,3 Prozent. Dies bedeutet, dass lediglich 5,3 Prozent der syrischen Antragsteller, über deren Verfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschied, einen Schutzstatus erhielten.
Diese Quote umfasst die Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter, die Gewährung von subsidiärem Schutz oder die Feststellung eines Abschiebeverbots. Der subsidiäre Schutz kommt zum Tragen, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden, dem Betroffenen jedoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag die Schutzquote für syrische Antragsteller noch bei annähernd 100 Prozent.
Große Unterschiede zwischen religiösen Minderheiten
Die Schutzquoten variieren erheblich zwischen verschiedenen religiösen und ethnischen Gruppen. Für Angehörige der drusischen Minderheit lag die Quote bei 9,1 Prozent, während Christen aus Syrien mit etwa 17 Prozent eine deutlich höhere Anerkennungsrate aufweisen. Besonders markant ist der Unterschied bei Jesiden: Mehr als jedem zweiten jesidischen Antragsteller aus Syrien (57,1 Prozent) wurde im vergangenen Jahr ein Schutzstatus zuerkannt.
Für Alawiten, eine religiöse Minderheit im schiitischen Islam, galt dies für jeden Fünften (20 Prozent). Die Familie des ehemaligen Präsidenten Baschar al-Assad gehört dieser Minderheit an. Assad und sein Vater hatten Schlüsselpositionen im Militär und in den Geheimdiensten traditionell bevorzugt mit Alawiten besetzt.
Proteste und politische Diskussionen
Angehörige verschiedener syrischer Minderheiten berichten über Diskriminierung und Verfolgung durch die neuen Machthaber sowie mit ihnen verbündete bewaffnete Gruppen. Diese Situation war auch Hintergrund der Protestaktionen von Syrerinnen und Syrern während des Besuchs von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz Ende März. Merz und sein Gast waren sich einig, dass ein Großteil der Flüchtlinge in Deutschland perspektivisch zurückkehren sollte.
Clara Bünger kritisiert die aktuelle Praxis scharf: „Es mangelt an grundlegender Versorgung mit Wohnungen, Wasser, Elektrizität, Bildung und Gesundheit.“ Selbst Angehörige besonders bedrohter Minderheiten könnten sich nicht darauf verlassen, in Deutschland weiterhin Schutz zu erhalten.
Eingeschränkte Entscheidungstätigkeit des Bamf
Aktuell entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht über alle Asylanträge von Syrern. Nach einer Aussetzung aller Entscheidungen im Dezember 2024 wegen der unübersichtlichen Lage in Syrien nahm das Bamf die Bearbeitung zunächst nur für Straftäter und Terrorgefährder wieder auf.
Seit September werden laut Bundesinnenministerium auch Anträge „aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männer arabischer Volks- und sunnitischer Konfessionszugehörigkeit“ bearbeitet. Ebenfalls entschieden werden Verfahren, in denen die gesetzliche Frist von 21 Monaten abgelaufen ist oder in denen das Bamf durch Gerichtsbeschluss zur Entscheidung verpflichtet wurde.
Ein Ministeriumssprecher erklärte, wann die Entscheidungstätigkeit für weitere Personengruppen wieder aufgenommen werde, bleibe derzeit noch abzuwarten. Dies gelte auch für Widerrufsverfahren, in denen geprüft wird, ob Schutzgründe aufgrund veränderter Umstände entfallen sind.
Statistische Entwicklungen und aktuelle Zahlen
In den ersten beiden Monaten dieses Jahres zeichnet sich eine leichte Trendwende ab: Der Anteil der syrischen Antragsteller, die Schutz erhielten, lag mit 10,4 Prozent fast doppelt so hoch wie im Gesamtjahr 2025. Das Bamf entschied in Januar und Februar jeweils über etwa 5.000 Anträge von Menschen aus Syrien.
Für kurdische Antragsteller lag die Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen zuletzt höher als für Syrer insgesamt. Im vergangenen Jahr erhielten 11,8 Prozent der Kurden Schutz, in den ersten zwei Monaten dieses Jahres waren es 20,5 Prozent.
Ende November 2025 lebten nach Angaben der Bundesregierung rund 940.401 Syrer in Deutschland, von denen 512.348 einen Schutzstatus besaßen. Viele der Flüchtlinge, die 2015 nach Deutschland kamen, sind inzwischen eingebürgert worden. In Bereichen wie Medizin, Pflege und Gastronomie sind Menschen aus Syrien, die einst als Flüchtlinge kamen, heute als geschätzte Arbeitskräfte etabliert.



