Meta-Urteil bestätigt: Datenübermittlung in die USA ist rechtmäßig
Meta-Urteil: Datenübermittlung in USA rechtmäßig

Meta-Urteil bestätigt: Datenübermittlung in die USA ist rechtmäßig

Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Das hat das Landgericht Ellwangen in einem aktuellen Urteil entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

Klage gegen Meta-Tochtergesellschaft abgewiesen

In dem Verfahren hatte ein Nutzer von Facebook und Instagram gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns geklagt. Er verlangte, die Übermittlung seiner Daten in die USA sowie deren Zugänglichmachung für US-Sicherheitsbehörden zu untersagen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen.

Das Landgericht wies die Klage in vollem Umfang ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk zwingend einen internationalen Datenaustausch voraussetze. Diese Verarbeitung sei gemäß der Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des Nutzungsvertrags erforderlich.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

EU-Beschluss als entscheidender Faktor

Das Gericht verwies zudem auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum „EU-US Data Privacy Framework“ vom 10. Juli 2023. Dieser Beschluss stelle verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten fest. Datenübermittlungen in die USA bedürften daher keiner gesonderten Genehmigung mehr.

Grenzüberschreitende Datenflüsse sind für den Betrieb global konzipierter sozialer Netzwerke nicht nur technisch erforderlich, sondern auch datenschutzrechtlich zulässig, so die klare Aussage des Landgerichts. Der geforderte Schadenersatz wurde ebenfalls abgelehnt, da der Kläger einen konkreten immateriellen Schaden nicht hinreichend habe darlegen können.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung internationaler Datenströme für digitale Plattformen und bestätigt die Rechtsgrundlage für transatlantische Datentransfers unter dem aktuellen EU-US Data Privacy Framework.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration