Das von der Deutsche Regas betriebene LNG-Terminal auf der Ostseeinsel Rügen bleibt ein umstrittenes Projekt. Seit Jahren protestieren Anwohner gegen die Anlage und die Nutzung fossiler Energie im Urlaubsparadies. Parallel dazu gibt es andauernde juristische Auseinandersetzungen.
Warum fehlt die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran eingelegt. Diese Genehmigung wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) erteilt und erlaubt den Betrieb bis Ende 2043 – ohne die ursprünglich geplante Landstromversorgung.
Nach Ansicht der DUH ist die Genehmigung rechtswidrig und weist erhebliche Mängel auf. Besonders kritisiert wird das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Bevölkerung untersuchen müsste. Der Betrieb mit Bordgeneratoren bis 2043 birgt laut DUH erhebliche Umwelt- und Sicherheitsrisiken durch den langjährigen Einsatz von Dieselmotoren und Heizkesseln.
DUH fordert umfassende Prüfung
„Statt einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) plant die Deutsche Regas, Strom und Wärme über zusätzliche Anlagen auf den Schiffen zu erzeugen“, erklärte die DUH. Sie fordert das StALU VP auf, die Genehmigung rechtlich und fachlich zu überprüfen und eine vollständige UVP nachzuholen. Andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte.
Hintergrund: Die Deutsche Regas erhielt im April 2024 eine Genehmigung für den Betrieb von LNG-Terminalschiffen im Hafen Mukran, basierend auf dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) ohne UVP. Diese Genehmigung umfasste den Bau einer KWK-Anlage mit Landstromanschluss. Die im April 2026 erteilte Änderungsgenehmigung erlaubt nun den Verzicht auf die KWK-Anlage und den Einsatz von Bordgeneratoren.
Die DUH argumentiert, dass die Verfahrensbeschleunigung des LNGG für diese Änderung nicht mehr greife, da die meisten Regelungen im Juni 2025 außer Kraft getreten seien. Daher wäre eine UVP erforderlich gewesen.



