Der US-Tech-Milliardär Elon Musk ist mit seiner Klage gegen die Führung des KI-Vorreiters OpenAI gescheitert. Geschworene kamen zu dem Schluss, dass Musk erst nach Ablauf der Verjährungsfrist vor Gericht gezogen war. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers urteilte entsprechend.
Hintergrund des Rechtsstreits
Musk hatte OpenAI vorgeworfen, von seinem ursprünglichen gemeinnützigen Auftrag abgewichen zu sein und stattdessen profitorientiert zu handeln. Der Tech-Unternehmer forderte Schadensersatz und eine Rückkehr zu den Gründungsidealen. Die Verteidigung argumentierte jedoch, dass die behaupteten Verstöße bereits Jahre zurücklägen und die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren überschritten sei.
Urteil der Geschworenen
Nach mehrtägigen Beratungen sprachen sich die Geschworenen einstimmig für die Verjährung aus. „Die Beweise zeigen eindeutig, dass die Klage zu spät eingereicht wurde“, erklärte die Jury-Vorsitzende. Richterin Rogers bestätigte das Votum und wies die Klage ab. Musk kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in der schnelllebigen KI-Branche auf. Experten erwarten, dass das Berufungsgericht sich mit der Frage der Verjährungsfrist bei komplexen Technologieunternehmen befassen muss.
OpenAI zeigte sich erleichtert über den Ausgang. „Wir haben stets nach den geltenden Gesetzen gehandelt“, ließ das Unternehmen verlauten. Die Organisation kündigte an, sich weiterhin auf die Entwicklung sicherer Künstlicher Intelligenz zu konzentrieren.



