Nächtliches Dauerblinken: Windräder trotzen dem Gesetz
Im September 2025 versprach Brandenburgs damaliger Infrastrukturminister Detlef Tabbert: „Das nächtliche Dauerblinken an Windrädern in Brandenburg gehört jetzt der Vergangenheit an.“ Doch die Realität sieht anders aus. Anwohner Karsten Barth aus Schönfeld in der Uckermark klagt, dass einige Windräder in seiner Umgebung immer noch „nervig munter weiterblinken“. Die gesetzliche Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollte das Dauerblinken ab dem 1. Januar 2025 beenden. Doch die Umsetzung stockt.
Hintergrund: Warum blinken Windräder überhaupt?
Windenergieanlagen (WEA) über 100 Meter Höhe müssen nachts durch rotes Blinken vor nahenden Flugzeugen warnen. Diese gesetzliche Befeuerungspflicht führte früher zu einem dauerhaften Blinken, das Anwohner stört und zur Lichtverschmutzung beiträgt. Schon vor 2015 wurden technische Alternativen entwickelt: bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnungsanlagen (BNK), die nur bei Annäherung eines Flugzeugs aktiviert werden. Eine Enertrag-Tochter war Pionier dieser Innovation, doch die Genehmigung von Pilotanlagen zog sich über Jahre hin. Inzwischen gibt es mehrere zugelassene Systeme.
Gesetzliche Pflicht und ihre Hürden
Ende 2023 beschloss der Bundestag die gesetzliche Pflicht zur BNK nach dem EEG. Ursprünglich sollten ab dem 1. Januar 2025 alle betroffenen Windräder umgerüstet sein. Doch selbst mehrfache Verschiebungen des Stichtags reichten nicht. Bundesweit sind rund 16.000 Bestandsanlagen von der Umrüstungspflicht betroffen, so der Bundesverband Windenergie (BWE). Die Betreiber müssen Prüfanträge bei den Luftfahrtbehörden der Länder einreichen. Zudem muss jede neue WEA von Anfang an mit einem zertifizierten BNK-System ausgestattet sein.
In Brandenburg führte die neue Pflicht Ende 2024/Anfang 2025 zu einer Antragsflut bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Das Infrastrukturministerium teilte mit, der Antragsberg sei bis September 2025 abgearbeitet worden – mehr als 800 Anträge wurden bearbeitet. Nach dem Energieportal Brandenburg gab es 2026 im Land 4163 Windenergieanlagen, in der Uckermark 677. Wie viele davon über 100 Meter hoch und befeuerungspflichtig sind, ist nicht bekannt.
In Mecklenburg-Vorpommern gehen die Behörden von 1317 nachtkennzeichnungspflichtigen WEA aus. Laut Antwort der Landesregierung vom 14. Januar 2026 auf eine CDU-Anfrage liegen Anzeigen über die Inbetriebnahme von BNK an 918 Anlagen vor. 91 Anlagen befinden sich noch in Prüfung oder der Nachweis steht aus. Insgesamt gab es 2024 in Mecklenburg-Vorpommern 2165 Windenergieanlagen.
Technische und rechtliche Hemmnisse
Der BWE kritisiert, dass rechtliche Hürden die Umsetzung erschweren. Neue WEA dürfen nur in Betrieb gehen, wenn sie mit BNK ausgestattet sind. Doch die Inbetriebnahme eines BNK-Systems erfordert wiederum die vorherige Inbetriebnahme der WEA – ein Teufelskreis. Hinzu kommen technische Probleme: BNK kann über Radar oder Transponder ausgelöst werden. Schlechte Internetanbindungen in ländlichen Gebieten oder schlechtes Wetter (relative Dunkelheit am Tage) beeinträchtigen die Signalverarbeitung.
Zudem gibt es Ausnahmen von der BNK-Pflicht. Die Sicherheit des Luftverkehrs hat Vorrang, betont das brandenburgische Infrastrukturministerium. „In der Uckermark etwa war der Einsatz einer BNK in der Umgebung von Schwedt wegen des Hubschraubersonderlandeplatzes PCK Raffinerie und des Klinikums Uckermark abzulehnen.“ Auch wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann auf Antrag bei der Bundesnetzagentur zu Ausnahmen führen.
Betreiber in der Pflicht: Strafzahlungen möglich
Das Unternehmen Enertrag, das unter anderem bei Schönfeld Anlagen betreibt, erklärte auf Nachfrage, dass seine Windräder „grundsätzlich BNK-aktiv“ seien. „Die Befeuerung geht erst in Betrieb und wird etwa 45 Minuten nach Sonnenuntergang abgeschaltet – das wird oft als Fehlfunktion wahrgenommen“, so Sprecher Michael Rassinger. Einige Windräder in der Uckermark seien noch nicht im BNK-Modus, entweder weil sie nicht BNK-pflichtig sind, nicht zu Enertrag-Projekten gehören oder technische Probleme bestehen. „Die sind leider noch sehr häufig.“
Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der EEG-Vorgaben. Kommt ein Betreiber seinen Pflichten nicht nach, muss er an den Netzbetreiber 10 Euro pro Kilowattstunde und Monat Strafe zahlen. Wer herausfinden möchte, ob eine Anlage berechtigt im Dauerblinkmodus läuft, kann das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nutzen – eine aufwendige Arbeit. Allein im Umfeld von Schönfeld drehen sich in der Gemarkung Neuenfeld 21 Windräder, bei Klockow 25, bei Tornow 15, bei Kleptow 15, die mindestens sechs verschiedenen Betreibern gehören.



