Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Hintergrund ist die Umweltkatastrophe an der Oder im Sommer 2022, bei der über 360 Tonnen Fische verendeten. Die Kommission wirft Polen Verstöße gegen mehrere EU-Umweltrichtlinien vor, darunter die Wasserrahmenrichtlinie, die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie sowie die Industrieemissionsrichtlinie.
Ursachen des Fischsterbens
Das massive Fischsterben wurde durch eine giftige Algenblüte verursacht, die durch hohe Salzeinleitungen aus dem polnischen Bergbau und hohe Wassertemperaturen begünstigt wurde. Nach offiziellen Berichten starben etwa 360 Tonnen Fisch, was rund der Hälfte des Bestandes in der Oder und ihren Zuflüssen entspricht. Die EU-Kommission kritisiert insbesondere den hohen Salzgehalt des Wassers, der die Ausbreitung der giftigen Goldalge fördert.
Reaktionen aus Mecklenburg-Vorpommern
Hannah Neumann, Europaabgeordnete der Grünen für Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte das Verfahren: „Es ist wichtig und richtig, dass die EU-Kommission jetzt ein klares Signal für Umwelt- und Naturschutz setzt. Europäisches Recht wirkt nur, wenn es auch durchgesetzt wird. Genau daran hat es im Fall der Oder viel zu lange gefehlt.“ Sie betonte, dass massive salzhaltige Einleitungen aus dem polnischen Bergbau gemeinsam mit hohen Temperaturen das Wachstum der giftigen Alge begünstigt hätten.
Kritik am Containerhafen Swinemünde
Neumann forderte, dass die Entscheidung der Kommission über die Oder hinaus Wirkung entfalten müsse. Sie sollte die polnische Regierung dazu bewegen, auch ihre Pläne für den Containerhafen in Swinemünde grundlegend zu überdenken. „Denn auch dort gibt es erhebliche Probleme bei der Einhaltung von Umweltrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde in Teilprojekte aufgespalten. Die gesamten Auswirkungen – auch grenzüberschreitend – wurden nicht ausreichend bewertet. Gleichzeitig wurde das Projekt im vergangenen Jahr massiv ausgeweitet.“ Eine neue umfassende Prüfung habe es nicht gegeben.
Neumann kritisierte auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern: „Hier hat die Landesregierung es leider versäumt, rechtzeitig Einspruch zu erheben.“ Polen hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu reagieren.



