Das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund hat sich gegen einen Transport des vor der Insel Poel gestrandeten Buckelwals mittels Lastkahn ausgesprochen. Stattdessen empfehlen die Wissenschaftler, dem geschwächten Tier größtmögliche Ruhe zu gewähren und es palliativ zu versorgen. „Von weiteren Manipulationen am Wal ist abzusehen“, erklärte die Einrichtung.
Allgemeinzustand des Wales hat sich verschlechtert
Die Forscher betonten, dass sich der Allgemeinzustand des Buckelwals weiter verschlechtert habe. Die Erfolgsaussichten einer Lebendbergung seien äußerst gering. Eine Bergung sei zudem mit enormen Verletzungsrisiken für den Wal verbunden, hieß es. Die Wissenschaftler verwiesen auf ähnliche Einschätzungen von Organisationen wie der International Whaling Commission und British Divers Marine Life Rescue.
Ein mehrtägiger Transport würde eine enorme Stressbelastung für das Tier bedeuten. Besonders der Transport in einer Metallbarge sei aufgrund der hohen Schallreflexion mit einer großen Lärmbelastung verbunden, was das Tier zusätzlich belasten würde.
Schutzmaßnahmen für Schweinswale gefordert
Die Experten schlugen vor, das Schicksal des Buckelwals und die emotionale Anteilnahme der Bevölkerung zum Anlass zu nehmen, um weitreichende Schutzmaßnahmen für Schweinswale und andere Meeressäugetiere in Nord- und Ostsee umzusetzen. Sowohl die Schweinswale in der Ostsee als auch jene in der Beltsee seien von menschengemachten Bedrohungen wie Beifang und Lärm betroffen.
Sollte der Buckelwal sterben, empfehlen die Wissenschaftler eine wissenschaftliche Untersuchung des Kadavers, um Erkrankungen und die Todesursache zu ermitteln. „Diese Untersuchung muss innerhalb weniger Tage nach dem Tod erfolgen, damit die Zersetzung der Organe durch Autolyse nicht zu weit fortgeschritten ist“, erklärte das Meeresmuseum.
Meeresmuseum kann Obduktion nicht durchführen
Das Meeresmuseum selbst kann eine solche Obduktion jedoch nicht leisten. Die Genehmigung für eine Obduktion sei zu einem Zeitpunkt erteilt worden, als das Museum noch in die Maßnahmen für den Buckelwal involviert war. „Durch Duldung der Privatinitiative zur Lebendbergung des Buckelwals und der nachfolgenden Manipulationen am Buckelwal ist eine unabhängige, forensische Obduktion des Tieres erforderlich“, so die Einrichtung abschließend.



