Tierschützerin stürmt verwahrloste Wohnung, verprügelt Halter und entführt Welpen – nun gab es die Strafe
Tierschützerin stürmt Wohnung und entführt Welpen – nun die Strafe

Tierschützerin stürmt verwahrloste Wohnung, verprügelt Halter und entführt Welpen – nun gab es die Strafe

Neubrandenburg/Demmin • Lesedauer: 4 min

Eine 32-jährige Frau aus Demmin in der Mecklenburgischen Seenplatte wollte einen angeblich verwahrlosten Welpen retten, doch ihre Aktion eskalierte völlig und endete vor Gericht. Die Angeklagte, die von ihrem Anwalt Stefan Tabbert als „engagierte Tierschützerin“ vorgestellt wurde, musste sich wegen schweren Raubes, Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Ihr damaliger Komplize stand nicht mehr vor Gericht, da er inzwischen verstorben ist.

Auslöser des Überfalls

Der Überfall im Januar 2023 in Demmin wurde durch ein Gespräch der Angeklagten mit ihrer Schwester ausgelöst. „Sie hat erzählt, dass der Mann den etwa sechs Wochen alten Welpen – einen Labrador-Schäferhund-Mischling – stark vernachlässigt“, sagte der Anwalt. Der Hund soll damals fast nur auf dem Balkon einer Plattenbauwohnung gehalten worden sein. Auf Fotos war zu sehen, wie Tierkot auf dem Boden des Balkons und auch in der Wohnung lag. „Es sah dort einigermaßen verwahrlost aus“, beschrieb ein Polizist als Zeuge später. Laut Polizei hatte der Tierhalter den Hund für 150 Euro bei einem Bekannten erworben.

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Rabiate Aktion in der Wohnung

Am 10. Januar 2023 klingelte das Paar bei dem Mann, einer hielt dessen Türspion zu. Als der Hundebesitzer öffnete, weil er an einen Scherz dachte, stieß die Frau die Tür so rabiat auf, dass sie gegen den Mieter schlug. Danach drängten beide den überraschten Mann in dessen Wohnzimmer. Die Frau traktierte ihn mit Faustschlägen und beschimpfte ihn als „Tierquäler“, der „nicht würdig sei, ein Tier zu halten“. Sie hob den Hund von der „verschmutzten Couch“ hoch, ihr Komplize brachte den Welpen in den Flur. Danach soll die Angeklagte dem Mann einen Elektroschocker an den Hals gehalten haben, ihn aber nicht angeschaltet haben. Der Geschädigte bekam dann noch ein paar Schläge, bevor die Täter samt Hund flüchteten.

Polizei konnte das Paar schnell aufspüren

Die Polizei konnte das Paar jedoch schnell aufspüren. Der Hund wurde bei der Frau gefunden und kam zunächst in ein Tierheim. Inzwischen ist das Tier wieder bei seinem „Herrchen“. Dieser Hundehalter, der eigentlich Hauptzeuge im Prozess sein sollte, kam aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Landgericht. Er gab aber an, kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr zu haben.

Urteil des Landgerichts

Doch das geht nicht so einfach, betonten alle Seiten. Auf „schweren Raub“ steht eine Haftstrafe ab fünf Jahren. Am Ende stufte die 22. Strafkammer von Richter Norman Golinski den Überfall als „minderschweren Fall“ ein. Damit liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Das Urteil lautete schließlich: Eineinhalb Jahre Haft, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Die im Prozess geäußerte Reue der Angeklagten nahm das Gericht an. „Wenn man solche Tiermisshandlungen nur meldet, geschehe eben lange nichts“, erklärte die zuletzt arbeitslose Verkäuferin ihre Raub-Motivation von damals: „Es war aber ein Weg, den ich nie wieder gehen würde“. Weil sie durchaus Zeit hat, soll sie auch noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Verurteilte verließ unverkennbar erleichtert das Landgericht.

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