Umstrittene Erdgasförderung vor Borkum: Gericht verhandelt Klage
Mitten in der Nordsee, direkt vor der Küste der Insel Borkum, liegt ein bedeutendes Erdgasfeld, das sich unter der deutsch-niederländischen Staatsgrenze erstreckt. Seit März 2025 führt der niederländische Konzern One-Dyas von einer Plattform aus Bohrungen auf niederländischem Meeresboden durch. Die entscheidende Frage, die nun vor Gericht verhandelt wird, lautet: Sind von dieser Position aus auch Bohrungen auf deutsches Hoheitsgebiet zulässig?
Klage der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe verhandelt. Die Umweltorganisation hält die im August 2024 vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erteilte Genehmigung für rechtswidrig. Diese Genehmigung, ein Planfeststellungsbeschluss, erlaubt One-Dyas für 18 Jahre die Bohrung und Gasförderung unter dem Meeresboden auf deutschem Staatsgebiet.
Die Umwelthilfe und weitere unterstützende Gruppen kritisieren, dass die Behörde die Auswirkungen der Bohrungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend berücksichtigt habe. Zudem seien mögliche Folgen für das benachbarte, sensible Wattenmeer, ein Unesco-Weltnaturerbe, nicht gründlich geprüft worden. Ein Sprecher des LBEG widerspricht diesen Vorwürfen und betont, dass das niederländische Verfahren für die Plattform unabhängig von den deutschen Genehmigungen für Horizontalbohrungen zu betrachten sei.
Hohe Kontroversen um Energiesicherheit und Umweltschutz
Die Erdgasförderung in der Nordsee, etwa 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren stark umstritten. Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten erhebliche Umweltschäden für das Wattenmeer und sehen die Klimaschutzziele in Gefahr. Befürworter argumentieren dagegen, dass das zusätzliche, heimische Gas die Energiesicherheit Deutschlands stärken würde.
Die Umwelthilfe stellt zudem das sogenannte überragende öffentliche Interesse des Projekts infrage, mit dem naturschutzrechtliche Befreiungen begründet werden. Sie argumentiert, dass die zu fördernde Gasmenge von etwa zwei Milliarden Kubikmetern pro Jahr – was 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs entspricht – zu gering sei, um die Energiesicherheit signifikant zu verbessern. One-Dyas hat jedoch weitere Felder in der Nähe im Blick, wobei das Gesamtvolumen des GEMS-Gebietes auf 50 Milliarden Kubikmeter geschätzt wird.
Bisherige Gerichtsverfahren und aktuelle Situation
Zu der Gasförderung gab es bereits mehrere Gerichtsverfahren. Ende Januar wies das Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag der Stadt Borkum ab und bestätigte den Sofortvollzug der Bohrgenehmigung. Seitdem darf One-Dyas in deutschem Hoheitsgebiet nach Gas bohren, laut LBEG ist dies bislang jedoch noch nicht erfolgt. Ob nach der heutigen Verhandlung bereits ein Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Energiepolitik und den Umweltschutz in der Region haben könnte.



