Neue App ermöglicht rechtssichere Tests bei schlechtem Mobilfunknetz
Handynutzer in Deutschland können ab sofort bei schlechter Netzqualität einen rechtlichen Anspruch auf Preisminderung oder Sonderkündigung geltend machen. Die Bundesnetzagentur in Bonn hat dazu eine neue App veröffentlicht, die ab Montag verfügbar ist und Messungen für einen rechtssicheren Minderungsanspruch ermöglicht.
Unterschied zwischen Versprechen und Realität
Viele Mobilfunkverträge enthalten bombastische Angaben zur maximalen Übertragungsrate, die in der Praxis häufig nicht erreicht werden. Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass Netzbetreiber oft zu viel versprechen und die angegebenen Werte bisweilen reine Theorie bleiben. Obwohl Deutschlands Handynetze durch Milliardeninvestitionen in den vergangenen Jahren besser geworden sind, klagen Verbraucher besonders in ländlichen Regionen immer wieder über Schneckentempo-Verbindungen oder komplett fehlendes Netz.
So funktionieren die Messungen
Die App mit dem Namen „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ erfordert von Nutzern Ausdauer: Insgesamt sind 30 Messungen verteilt auf fünf Tage notwendig. Dabei gelten unterschiedliche Schwellenwerte je nach Besiedlungsdichte:
- In dünn besiedelten Gegenden müssen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden
- In Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte sind 15 Prozent erforderlich
- In dicht besiedelten Regionen müssen 25 Prozent der vertraglichen Geschwindigkeit erreicht werden
Der Rechtsanspruch greift, wenn diese Mindestschwelle an drei der fünf Messtage kein einziges Mal erreicht wird. Die Messungen können überall im Bundesgebiet durchgeführt werden und müssen erhebliche Abweichungen zwischen vertraglichem Anspruch und tatsächlicher Leistung nachweisen.
Rechtliche Konsequenzen und praktische Umsetzung
Automatische Preisreduzierungen sind durch den neuen Rechtsanspruch nicht vorgesehen. Verbraucher müssen die konkreten Folgen – also die Höhe der Preisminderung oder die Bedingungen für eine Sonderkündigung – direkt mit ihrem Anbieter klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der Weg vor Gericht. Dort hätten Verbraucher angesichts des schriftlich verbrieften Minderungsanspruchs gute Erfolgsaussichten.
Gemischte Reaktionen aus der Branche
Verbraucherschützer bewerten das neue Minderungsrecht grundsätzlich positiv, kritisieren jedoch die konkrete Ausgestaltung als zu kompliziert und zu lasch. Die Telekommunikationsanbieter stehen dem Regelwerk skeptisch gegenüber und warnen vor einem „bürokratischen Ungetüm“, wie es der Branchenverband VATM formuliert. Die Unternehmen appellieren an ihre Kunden, sich bei Problemen direkt an den Vertragspartner zu wenden.
Nach Angaben von Verbraucherschützern stoßen Kunden mit solchen Anliegen bislang jedoch häufig auf Widerstand. Mit dem neuen Minderungsrecht verbessert sich nun die Verhandlungsposition der Verbraucher im Streit mit ihren Telekommunikationsanbietern erheblich. Die separate App für Festnetz-Internet, die bereits existiert, wird bislang nur mäßig genutzt – ob sich dies bei der Mobilfunk-Variante ändert, bleibt abzuwarten.



