Umwelthilfe verklagt McDonald's wegen Greenwashing-Vorwurf
Umwelthilfe verklagt McDonald's: Greenwashing-Vorwurf

Umwelthilfe reicht Klage gegen McDonald's ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Burgerkette McDonald's Deutschland eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Verbrauchertäuschung durch unzureichend belegte Klimaziele. Die DUH wirft dem Unternehmen vor, auf seiner Website Klimaneutralität bis 2050 versprochen zu haben, ohne konkrete Maßnahmen oder einen detaillierten Plan zur Erreichung dieses Ziels zu nennen. Dies bezeichnen die Umweltschützer als „dreistes Greenwashing“ und „irreführende Zukunftsversprechen“.

McDonald's wies die Vorwürfe umgehend zurück. In einer Stellungnahme der Münchner Deutschlandzentrale zeigte sich das Unternehmen „irritiert“ und betonte, die beanstandeten Formulierungen auf der Webseite bereits vor mehreren Monaten geändert zu haben. Die Klage sei daher unnötig, da die kritisierten Aussagen nicht mehr öffentlich zugänglich seien.

DUH kritisiert fehlende Transparenz bei Klimazielen

Nach Ansicht der DUH versprach McDonald's Klimaneutralität ab 2050, einschließlich der gesamten Lieferkette. „Damit will McDonald's vor allem von einem grünen Image profitieren, statt wirklich nachhaltig zu wirtschaften“, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Der Verband bemängelt, dass es an konkreten, überprüfbaren Angaben zur Reduktion der CO2-Emissionen fehle. Zudem vermisst die DUH Zwischenziele und einen belastbaren Umsetzungsplan, der die Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität nachvollziehbar mache.

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McDonald's verteidigt sich: Keine Werbeabsicht

Ein Sprecher von McDonald's entgegnete, die betreffende Website sei ein reines Informationsangebot mit Hintergrundinhalten für ein interessiertes Publikum gewesen. Sie sei zu keinem Zeitpunkt dazu bestimmt gewesen, den Konsum oder konkrete Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Eine Klage führe daher nicht zu einer weiteren Verbesserung für Verbraucher, da die beanstandete Darstellung bereits entfernt wurde. Die Klage wurde laut DUH beim Landgericht München I eingereicht.

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