Brandenburg will mit neuem Hochschulgesetz zum Vorreiter bei schnellen Professorenberufungen werden
Das Land Brandenburg positioniert sich mit einem ambitionierten Gesetzesvorhaben als künftiger Spitzenreiter bei der Berufung von Hochschulprofessoren in Deutschland. Das Kabinett hat den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz verabschiedet, der nun dem Landtag zur Beratung vorliegt. Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) verfolgt damit das klare Ziel, die Brandenburger Hochschulen im internationalen Wettbewerb um wissenschaftliche Spitzenkräfte deutlich zu stärken und attraktiver zu machen.
Revolution bei Berufungsverfahren: Von 24 auf maximal 12 Monate
Der Kern des Gesetzesvorhabens betrifft eine drastische Beschleunigung der bisher als langwierig kritisierten Berufungsverfahren. „Wir schaffen damit die Voraussetzungen für das schnellste und flexibelste Berufungsrecht an den Hochschulen in der gesamten Republik“, betonte Wissenschaftsministerin Schüle. Während die Verfahren aktuell durchschnittlich zwischen zwölf und vierundzwanzig Monaten in Anspruch nehmen, sollen sie perspektivisch auf lediglich sechs bis zwölf Monate verkürzt werden.
Diese Beschleunigung soll durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Die Hochschulen erhalten dauerhaft das Recht auf eigenständige Berufungen und Ernennungen, was ihre Autonomie signifikant erhöht. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden abgebaut und sogenannte Exzellenzberufungen gestärkt, um international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gezielt anwerben zu können.
Mehr Autonomie für Hochschulen und vereinfachte Studentenauswahl
Neben den beschleunigten Berufungsverfahren sieht das Gesetzespaket weitere Vereinfachungen vor. Auch die Auswahlverfahren für Studienplätze sollen für angehende Studentinnen und Studenten transparenter und weniger kompliziert gestaltet werden. Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Vorsitzender der Brandenburgischen Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten, begrüßte die Pläne ausdrücklich.
„Wir sehen darin große Chancen für die Brandenburger Hochschullandschaft“, erklärte Barth. „Die geplanten Regelungen stärken die Autonomie der Hochschulen erheblich. Das ist ein entscheidender Schlüssel zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich.“
Umsetzung von Vereinbarungen mit Hasso Plattner Stiftung
Das neue Hochschulgesetz dient zugleich der Umsetzung einer bereits 2025 getroffenen Vereinbarung zwischen der Landesregierung, der Universität Potsdam und der Hasso Plattner Stiftung. Diese Vereinbarung sieht vor, das Hasso-Plattner-Institut (HPI) zu einem führenden europäischen Institut für digitale Wissenschaften weiterzuentwickeln.
SAP-Mitgründer Hasso Plattner plant über seine Stiftung den Bau eines neuen Universitätscampus in Potsdam sowie die Erweiterung des HPI. Die beschleunigten Berufungsverfahren und erhöhten Autonomierechte sollen dabei helfen, international anerkannte IT-Expertinnen und -Experten für diese ambitionierten Projekte zu gewinnen und Brandenburg als innovativen Wissenschaftsstandort zu etablieren.
Mit diesem Gesetzesvorhaben sendet Brandenburg ein starkes Signal in die wissenschaftliche Community. Die Kombination aus beschleunigten Verfahren, erhöhter Hochschulautonomie und strategischen Partnerschaften mit privaten Stiftungen könnte tatsächlich den Weg für die schnellsten Professorenberufungen Deutschlands ebnen und dem Land im globalen Wettbewerb um akademische Spitzenkräfte entscheidenden Rückenwind verschaffen.



