Klage abgewiesen: Jüdischer Student scheitert mit Antisemitismus-Vorwurf gegen FU Berlin
Klage abgewiesen: Student scheitert gegen FU Berlin

Klage abgewiesen: Jüdischer Student scheitert mit Antisemitismus-Vorwurf gegen FU Berlin

Der jüdische Student Lahav Shapira ist mit seiner Klage gegen die Freie Universität Berlin (FU) gescheitert. Er hatte die Hochschule verklagt, weil er am Campus ein antisemitisches Klima sah und zu wenig Schutz dagegen beklagte. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage nun ab, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter: Keine individuell einklagbaren Rechte

Der Vorsitzende Richter Edgar Fischer erklärte, dass das Berliner Hochschulgesetz zwar allgemeine Pflichten der Universität zur Vorbeugung und Beseitigung von Diskriminierung vorsieht. Allerdings lägen keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern nur allgemeine Verpflichtungen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas erlaubten die Richter eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Hintergrund: Angriff und Vorwürfe

Shapira hatte die Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der FU vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung zu unternehmen. Sein Anwalt Christoph Köhler betonte, dass sich an der Freien Universität ein antisemitisch geprägtes Klima ausgebreitet habe, was Shapiras Studium behindere.

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Reaktionen der FU und weitere Verfahren

Die FU verwies vor Gericht auf ihr Antidiskriminierungskonzept, eine Stabsstelle für Diversity und eine entsprechende Satzung. Richter Fischer räumte ein, dass Shapira eindrücklich die Folgen des Hamas-Angriffs auf Israel für den Hochschulalltag geschildert habe, doch gegen konkretes rechtswidriges Handeln könne er auf andere Weise vorgehen. Parallel läuft ein Berufungsverfahren am Landgericht Berlin gegen den Angreifer, der zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, die Tat aber als nicht politisch motiviert bestreitet.

Shapira und seine Anwälte erwägen eine Berufung, warten aber auf die schriftliche Urteilsbegründung. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung. FU-Präsident Günter Ziegler betonte, dass die Universität ihre präventive Schutzarbeit fortsetze, um Studierenden ein sicheres Umfeld zu bieten.

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