Lehrerin 16 Jahre krankgeschrieben: Gericht weist Klage gegen Amtsarzt-Termin zurück
Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hat seit 2009 ihr volles Gehalt bezogen, ohne in dieser Zeit auch nur einen einzigen Tag vor einer Schulklasse gestanden zu haben. Jahr für Jahr ließ die verbeamtete Studienrätin aus Duisburg ihre Krankschreibungen wegen psychischer Probleme verlängern. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht NRW ihre Beschwerde gegen eine angeordnete amtsärztliche Untersuchung zurückgewiesen.
16 Jahre volle Bezüge ohne Dienstleistung
Anders als bei normalen Angestellten erhalten Beamte bei längerer Krankheit weiterhin unbefristet ihre volle Besoldung. Die Lehrerin nutzte diese Regelung aus und blieb seit 2009 zu Hause, während das Land NRW Monat für Monat weiterhin ihr Gehalt überwies. Laut Besoldungstabelle verdient die Studienrätin zwischen 5.051 und 6.174 Euro monatlich.
Erst im April 2025 erteilte das Land NRW erstmals eine entsprechende Anordnung und forderte die Pädagogin auf, sich einem Amtsarzt vorzustellen. Bisher war sie ohne einen einzigen Amtsarzt-Besuch davongekommen, da keine solche Untersuchung angeordnet worden war.
Gericht bestätigt Entscheidung für Amtsarzt-Untersuchung
Die Lehrerin zog gegen die Anordnung vor Gericht und begründete ihre Beschwerde damit, dass „nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit“ die Anordnung für sie „nicht mehr nachvollziehbar“ sei. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung am 12. August 2025 (Aktenzeichen: 6 B 724/25).
Das Gericht stellte in seiner Begründung klar: „Dienstherr und Allgemeinheit hätten ein berechtigtes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind, aber auch daran, dass Beamte, die dienstfähig sind, ihren Dienst auch tatsächlich versehen und nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert werden.“
Folgen der amtsärztlichen Untersuchung
Nun wird ein Amtsarzt prüfen, ob die Lehrerin tatsächlich dienstunfähig ist. Sollte dies der Fall sein, würde sie nicht mehr ihr volles Gehalt erhalten, sondern eine niedrigere Pension. Die Kosten für das Gerichtsverfahren muss die Pädagogin selbst tragen. Die Anwaltskanzlei, die die Lehrerin vertritt, wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.
Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Beamtenrecht und zur Überprüfung von Dienstunfähigkeit auf, insbesondere bei langjährigen Krankschreibungen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts unterstreicht die Pflicht des Dienstherrn, die Dienstfähigkeit von Beamten regelmäßig zu überprüfen, um Missbrauch zu verhindern.



