Münchner Gericht entzieht ehemaligem Bayreuth-Professor die Pension nach Betrugsverurteilung
Das Verwaltungsgericht in München hat einem früheren Professor der Universität Bayreuth die Pension gestrichen. Es entschied auf Aberkennung des Ruhegehalts, weil der 1954 geborene Wissenschaftler unter anderem wegen Betrugs, Bestechung und Untreue bei einer Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Projektleiter auf Honorarbasis bei einem norddeutschen Unternehmen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Da sei die Höchstmaßnahme entsprechend indiziert.
Urteil des Landgerichts Braunschweig als Grundlage
Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der 71-Jährige mit einem Mitarbeiter eines Automobilkonzerns gemeinsame Sache gemacht und Rechnungen gestellt hat für Leistungen, die nie erbracht wurden. Der Wissenschaftler betonte zwar vor dem Verwaltungsgericht, das frühere Urteil vom Landgericht Braunschweig sei falsch und sein Geständnis habe er damals nur abgelegt, weil er überrumpelt worden sei.
Rechtliche Konsequenzen und mögliche Rechtsmittel
Der Vorsitzende Richter betonte aber, er müsse sich an dem vorliegenden Urteil orientieren – und Betrugsstraftaten dürfen in keiner Weise vom Freistaat Bayern als Dienstherrn geduldet werden. Der Professor kann Rechtsmittel einlegen und eine Instanz weiter vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen. Dies unterstreicht die schwerwiegenden dienstrechtlichen Folgen von Straftaten im akademischen Bereich.
Die Entscheidung des Münchner Gerichts markiert einen klaren Präzedenzfall für die Behandlung von Fehlverhalten bei Nebentätigkeiten von Hochschulangehörigen. Sie zeigt, dass selbst nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst rechtliche Konsequenzen drohen können, wenn frühere Verfehlungen aufgedeckt werden. Der Fall wirft zudem Fragen zur Aufsicht und Kontrolle von Nebentätigkeiten im Wissenschaftsbetrieb auf, die in Zukunft stärker in den Fokus rücken könnten.



