Petition will Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche in MV schützen
In Mecklenburg-Vorpommern formiert sich Widerstand gegen die aktuelle Bewertungspraxis von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS). Eine Online-Petition auf Change.org hat bereits mehr als 1200 Unterstützer gefunden und richtet sich direkt an die Bildungspolitik des Bundeslandes. Die zentrale Forderung: Kinder mit diagnostizierter LRS sollen vor dem Scheitern bewahrt werden, indem ihre Rechtschreibleistung grundsätzlich nicht benotet wird.
Zahlen zeigen Rückgang, aber tausende Familien betroffen
Statistisch gesehen besucht etwa jedes 20. Kind in Mecklenburg-Vorpommern eine öffentliche allgemeinbildende Schule mit anerkannter Lese-Rechtschreib-Schwäche. Im Schuljahr 2024/25 waren es exakt 7.280 von landesweit 143.453 Schülern, was einem Anteil von 5,1 Prozent entspricht. Interessanterweise zeigt der historische Vergleich einen kontinuierlichen Rückgang: Im Schuljahr 2015/2016 lag der Anteil noch bei 6,7 Prozent, was 8.485 von 127.380 Schülern entsprach.
Dennoch bleiben tausende Familien, die sich ernsthafte Sorgen um die schulische und spätere Lebensperspektive ihrer betroffenen Kinder machen. "Die Kinder werden durch die Benotung ihrer Rechtschreibleistung um ihre Entwicklungschancen gebracht", lautet der zentrale Vorwurf der Petition.
Petentin fordert Rückkehr zu früherer Praxis
Die Initiatorin der Petition, Rita Senkel, argumentiert, dass eine Nicht-Bewertung der Rechtschreibung bei LRS-Kindern diese entlasten, ihre psychische Gesundheit schützen und ihnen alle Bildungswege offenhalten würde. Bis zum Jahr 2014 sei es gängige Praxis gewesen, dass bei diagnostizierter Lese- und Rechtschreibstörung die Rechtschreibung nicht bewertet wurde.
In den Folgejahren entwickelte sich jedoch eine uneinheitliche Praxis an den Schulen. Mit der zum 1. August 2024 in Kraft getretenen Verordnung habe sich der rechtliche Rahmen weiter verengt. "Nach der derzeitigen Regelung ist eine abweichende Bewertung der Rechtschreibung grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen", kritisiert Senkel in ihrer Petition.
Strukturelle Ungleichbehandlung zwischen Schulen
Die Petentin beobachtet erhebliche Unterschiede in der Umsetzung an verschiedenen Schulen: Einzelne Schulen stellen das Kind und seine Belastung in den Vordergrund, während andere LRS-Kinder dem vollen Leistungsdruck aussetzen.
"Dadurch entsteht eine strukturelle Ungleichbehandlung: Bildungschancen hängen faktisch vom Schulstandort ab – nicht vom individuellen Bedarf des Kindes", stellt Rita Senkel fest. Diese unterschiedliche Praxis sowie der spürbar steigende Druck auf betroffene Schüler sei für viele Familien das entscheidende Thema.
Bildungsministerium verweist auf bestehende Regelungen
Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hält dagegen, dass mit der "Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen" aus dem Jahr 2024 durchaus eine einheitliche Regelung existiere. Ein Ministeriumssprecher erklärt: "Die Klassenkonferenz kann für Schüler mit anerkannten Teilleistungsstörungen Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung beschließen".
Im Fokus stehe immer die individuelle Förderung. Daher erfolgten regelmäßige Lernstandserhebungen und Lernentwicklungsdokumentationen, die auch eine Grundlage für die Förderplanarbeit bildeten. Auf dieser Basis werde regelmäßig neu entschieden, welche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen tatsächlich benötigt werden und sinnvoll sind.
Kritik an Umsetzungspraxis bleibt bestehen
Für Rita Senkel gehen diese Aussagen am Kern ihrer Kritik vorbei: "Gerade die sehr unterschiedliche Umsetzung der Regelung an den Schulen und die faktische Abschaffung der leistungsabweichenden Bewertung in der Praxis sind das Problem". Sie betont, dass sich die Petition nicht gegen Schulen, Lehrkräfte oder andere Eltern richtet, sondern sichtbar machen will, was viele Kinder und Familien aktuell erleben.
Die Petition macht auf ein grundlegendes Dilemma aufmerksam: Während das Ministerium auf bestehende Regelungen verweist, erleben betroffene Familien eine zunehmend restriktive Praxis an den Schulen. Die Initiatorin hofft auf weitere Unterstützer, um das Thema aus der Unsichtbarkeit zu holen und eine landesweit einheitliche, kindgerechte Lösung zu erreichen.
Hintergrund: Legasthenie und Dyskalkulie
Legasthenie/Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Dyskalkulie gehören zu den spezifischen Lernstörungen, die unabhängig von allgemeiner Begabung auftreten können. Bei LRS betrifft dies vor allem:
- Den Aufbau der Laut-Buchstaben-Zuordnung
- Das flüssige Lesen
- Die sichere Rechtschreibung
Die Antragsstellung zur Anerkennung einer Teilleistungsstörung findet in der Regel zu Beginn des vierten Schuljahres statt. In den Klassen 1 bis 4 steht die Förderung der Schüler im Mittelpunkt. Die Feststellung der Teilleistungsstörung erfolgt in Jahrgangsstufe 4 durch eine Diagnostik des Zentralen Fachbereiches für Diagnostik und Schulpsychologie.
Um Eltern betroffener Kinder zu unterstützen, hat das Bildungsministerium zwei Informationsflyer zu Legasthenie/LRS und Dyskalkulie aufgelegt, die auf dem Bildungsserver MV zum Download bereitstehen.



