Sexualstrafrecht im Jurastudium: Warum bleibt es ein blinder Fleck?
Sexualstrafrecht im Jurastudium: Ein blinder Fleck

Sexualstrafrecht im Jurastudium: Warum bleibt es ein blinder Fleck?

Wer in Deutschland Jura studiert, beschäftigt sich intensiv mit Baurecht, Verkehrsdelikten oder Vertragsrecht. Doch ein zentrales Gebiet des Strafrechts wird häufig übersehen: das Sexualstrafrecht. Dieses Defizit im Lehrplan wirft Fragen nach der Gewichtung und Aktualität der juristischen Ausbildung auf.

Ein Interview mit Juraprofessorin Frauke Rostalski

Im Gespräch mit Lukas Hildebrand erläutert Professorin Frauke Rostalski, warum Deutschland in dieser Hinsicht hinterherhinkt. "Das Sexualstrafrecht wird traditionell als Nischenthema betrachtet, obwohl es gesellschaftlich hochrelevant ist", erklärt sie. Viele Universitäten konzentrieren sich stattdessen auf klassische Bereiche, die in Staatsexamina stärker gewichtet werden.

Rostalski nennt mehrere Gründe für diese Vernachlässigung:

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  • Historisch gewachsene Lehrpläne, die sich an veralteten Prüfungsordnungen orientieren.
  • Ein Mangel an spezialisierten Dozenten und Forschungsressourcen in diesem Feld.
  • Gesellschaftliche Tabus, die eine offene Diskussion im akademischen Kontext erschweren.

Mögliche Wege zur Veränderung

Um diese Lücke zu schließen, schlägt Rostalski konkrete Maßnahmen vor. Eine Reform der Prüfungsordnungen könnte das Sexualstrafrecht verbindlich in den Lehrplan integrieren. Zudem plädiert sie für mehr Fortbildungen für Lehrende und die Förderung interdisziplinärer Forschung mit Psychologie und Soziologie.

"Es geht nicht nur um rechtliche Technik, sondern um Sensibilität für Opfer und gesellschaftliche Dynamiken", betont die Professorin. Eine stärkere Berücksichtigung im Studium könnte dazu beitragen, dass angehende Juristen besser auf Fälle von sexualisierter Gewalt vorbereitet sind.

Das Interview zeigt, dass eine Anpassung des Jurastudiums an moderne Herausforderungen dringend notwendig ist. Während andere Länder das Sexualstrafrecht bereits umfassender lehren, hinkt Deutschland hier hinterher – mit potenziellen Folgen für die Rechtspraxis und den Opferschutz.

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