Saatkrähen-Plage in der Prignitz: Landkreis prüft umstrittenen Abschuss-Antrag
Saatkrähen-Plage: Landkreis prüft Abschuss-Antrag

Saatkrähen-Plage in der Prignitz: Landkreis prüft umstrittenen Abschuss-Antrag

In der Prignitz sorgt die zunehmende Population von Saatkrähen seit Jahren für erhebliche Konflikte zwischen Landwirten und Naturschützern. Die intelligenten Rabenvögel verwüsten Felder, beschädigen landwirtschaftliche Anlagen und verursachen wirtschaftliche Schäden in beträchtlichem Ausmaß. Jetzt hat die Kreistagsfraktion BLR (Bauern und ländliche Region) einen heiklen Vorstoß unternommen: Sie hat einen Antrag durchgesetzt, der die Kreisverwaltung beauftragt, den gezielten Abschuss der geschützten Vögel zu prüfen.

Der umstrittene Antrag im Detail

Konkret fordert die Bauern-Fraktion die Prüfung einer Allgemeinverfügung, die Jagdausübungsberechtigten und Personen mit Jagderlaubnis ermöglichen soll, Vergrämungsabschüsse vorzunehmen. Diese Maßnahmen sollen ernste landwirtschaftliche Schäden durch Saatkrähen abwenden. Landrat Christian Müller (SPD) wurde zusätzlich beauftragt, zu prüfen, ob solche Eingriffe in besonders betroffenen Bereichen des Landkreises rechtlich umsetzbar sind.

Selbst ohne eine allgemeine Verfügung sollen Landwirte nach dem Willen der Antragsteller auf begründeten Antrag hin Einzelgenehmigungen für Abschüsse erhalten können. Dieser Vorstoß ist rechtlich äußerst sensibel, denn Saatkrähen genießen strengen Schutzstatus. Sie unterliegen sowohl der EU-Vogelschutzrichtlinie als auch dem Bundesnaturschutzgesetz.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Landwirte klagen über massive Schäden

Für die Landwirte der Region ist die Situation untragbar geworden. Christine Streese, Geschäftsführerin des Kreisbauernverbands Prignitz, schildert das Ausmaß der Zerstörung: „Die Tiere gehen die Reihe entlang, ziehen jede Pflanze raus. Sie sind aber nicht an der Pflanze interessiert, sondern am Korn.“ Selbst wenn die Krähen die Körner nicht fressen würden, sei die komplette Pflanze danach tot.

Besonders betroffen sind Maispflanzen, aber auch Getreidefelder leiden unter den Attacken. Die Bauern müssen in einzelnen Bereichen nachlegen, was zusätzliche Kosten für Diesel und Saatgut verursacht. Wo keine Kulturpflanzen mehr wachsen, breitet sich stattdessen Unkraut aus. Ein weiteres Problem: Saatkrähen picken die Folien von Maissilos auf, selbst wenn Vogelschutznetze installiert sind.

Naturschützer widersprechen vehement

Dem Bild einer explosionsartig wachsenden Population widerspricht der Naturschutzbund Nabu in Brandenburg entschieden. Zwar wirke die Zahl der Tiere imposant, tatsächlich nehme der Bestand aber ab. In ganz Brandenburg gebe es nur noch etwa 1600 bis 1800 Brutpaare, die zudem nur in wenigen Regionen wie der Prignitz, der Uckermark und an der Oder brüten würden.

Der Nabu sieht die Ursachen für das veränderte Verhalten der Saatkrähen in der modernen Landwirtschaft:

  • Monokulturen reduzieren das natürliche Nahrungsangebot
  • Pestizide entziehen den Vögeln ihre Nahrungsgrundlage
  • Gezielte Vergrämungsmaßnahmen vertreiben die Tiere

In der Folge weichen die intelligenten Vögel auf Feldfrüchte und Saatgut aus, was die Konflikte mit Landwirten verschärft.

Rechtliche Hürden sind enorm

Sabine Kramer, Beigeordnete und Amtstierärztin des Landkreises, äußert sich skeptisch zu den Erfolgsaussichten des Antrags: „Wir haben uns mit diesem Antrag schon im Vorfeld beschäftigt. Die Saatkrähe unterliegt dem Tötungsverbot. Davon können nur im begründeten Ausnahmefall Ausnahmen zugelassen werden.“

Die rechtlichen Voraussetzungen für Ausnahmen sind eng gefasst:

  1. Es müssen ernste landwirtschaftliche Schäden nachgewiesen werden
  2. Andere Maßnahmen müssen erfolglos geblieben sein
  3. Der Erhaltungszustand der Population darf nicht gefährdet werden
  4. Abschüsse sind nur außerhalb von Ortschaften möglich
  5. Sie dürfen ausschließlich der Vergrämung dienen, nicht der Bestandsreduzierung

Für eine Allgemeinverfügung müssten fundierte Nachweise vorliegen, die nicht nur Einzelbetriebe, sondern größere Bereiche betreffen. „Diese liegen uns zurzeit noch nicht vor“, so Kramer weiter. Die Untere Naturschutzbehörde kann nur im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Die Debatte um die Saatkrähen in der Prignitz zeigt exemplarisch den Konflikt zwischen landwirtschaftlichen Interessen und Artenschutz. Während die Bauern um ihre Erträge fürchten, warnen Naturschützer vor einem weiteren Rückgang der bereits geschwächten Population. Die Prüfung des Antrags wird zeigen, ob ein Mittelweg zwischen diesen Positionen möglich ist.