Bald können Jugendliche, Vereine und Initiativen im Landkreis Ludwigslust-Parchim finanzielle Unterstützung für Mikroprojekte beantragen. Ziel ist es, die Beteiligung von Jugendlichen zu stärken und ihre Ideen groß herauszubringen. Der Zuwendungsbescheid wurde von Anett Nuklies und Sebastian Turtschan von der Stabsstelle Gleichstellung, Generationen und Vielfalt des Landkreises an den Vorsitzenden des Kreisjugendrings, Johann Oltmanns-Leimgruber, und die Beteiligungsmoderatorin Dunja Krachenfels überreicht.
Förderung für Jugendprojekte
Projekte von Jugendlichen für Jugendliche erhalten somit Unterstützung. Ob Zuschüsse für ein Sommercamp oder Hilfe bei einem Graffiti-Workshop – möglich macht es ein Fördertopf von insgesamt rund 10.000 Euro. Das Geld stammt aus dem Jugendfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Beispiele geförderter Projekte 2025
Bereits im Jahr 2025 wurden mindestens sieben Projekte unterstützt. Dazu gehörten das Projekt „Vielfalt und Toleranz erleben durch Schulaustausch“ der Regionalen Schule in Lübz sowie der „Graffiti-Workshop Neu Kaliß - Gemeinsam die Wand aufmotzen“ des Jugend- und Kulturvereins Wanzeberg. Die Klasse 6a der Regionalen Schule in Lübz unternahm mit der Förderung eine zweitägige Fahrt nach Hamburg.
Förderrichtlinien und Zeitraum
„Mit den Geldern können Projekte unterstützt werden, die den Förderrichtlinien des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ entsprechen, nämlich Vielfalt zu erleben, Demokratie zu fördern und Extremismus vorzubeugen“, erläutert Anett Nuklies vom Landkreis. Die Förderung gilt für das Kalenderjahr 2026, also vom 1. Januar bis 31. Dezember. In diesem Zeitraum müssen die Projekte umgesetzt werden.
Kreisjugendrat entscheidet über Mittelvergabe
Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden die Mitglieder des Kreisjugendrats. Dieses Gremium aus Jugendlichen hat sich 2024 zusammengeschlossen und fungiert als Bindeglied zwischen Jugendlichen und der Politik in Ludwigslust-Parchim. Zudem unterstützt es die Organisation und Durchführung von Projekten von Jugendlichen für Jugendliche.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
„Beantragen kann jeder, der ein Projekt für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 27 Jahren plant, beispielsweise Vereine oder Initiativen. Eine volljährige Person muss als Ansprechpartner unterschreiben. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, daher ist ein Konto erforderlich“, betonen Dunja Krachenfels und Geschäftsführerin Teresa von Jan.
Antragsformular und Kontakt
Das Antragsformular wird in Kürze auf der Internetseite des Kreisjugendrings unter www.kjr-lup.de abrufbar sein. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Förderung von Mikroprojekten und zur Arbeit des Kreisjugendrates. Bei Fragen ist der Kreisjugendring telefonisch unter der Nummer 03871 212091 erreichbar.



