Gericht verurteilt 24-Jährigen zu Bewährungsstrafe nach brutaler Attacke auf Freundin in Uckermark
24-Jähriger zu Bewährung verurteilt nach Gewalt gegen Freundin

Brutale Attacke in der Uckermark: 24-Jähriger verurteilt

Ein 24-jähriger Mann aus der Region Uckermark ist wegen schwerer Gewalttaten an seiner Freundin vor dem Prenzlauer Amtsgericht verurteilt worden. Die Richterin verhängte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, nachdem der Angeklagte seine Partnerin mehrfach geschlagen und gewürgt hatte. Das Opfer trug dabei eine bleibende Verletzung davon, die bis heute nicht verarbeitet ist.

Angeklagter versucht Vorwürfe zu beschönigen

Zu Beginn des Prozesses versuchte der 24-Jährige, die Vorwürfe zu relativieren. Er sprach von einer toxischen Beziehung und behauptete, dass seine Freundin zuerst geschlagen habe. „Es war eine toxische Beziehung, und es ist oft zum Streit gekommen. Aber sie hat zuerst geschlagen“, gab der Angeklagte an. Er erklärte, er sei emotional überfordert gewesen und habe sich in Therapie begeben, nachdem er realisiert habe, was geschehen war. Allerdings konnte er sich an viele Details nicht mehr erinnern.

Opfer schildert traumatische Erlebnisse unter Tränen

Im Gegensatz dazu schilderte das Opfer die Vorfälle detailliert und emotional aufgelöst. Die Frau berichtete von mehreren gewalttätigen Attacken, bei denen der Angeklagte sie geschlagen, gewürgt und zu Boden gebracht habe. „Einmal schmiss er mich aufs Bett, schlug gegen meine Beine, Bauch und Gesicht. Ein anderes Mal drückte er mich an die Wand und würgte mich, sodass ich kaum noch Luft bekam“, so die Zeugin. Als Folge erlitt sie einen Riss im Trommelfell, der zu einem dauerhaften Hörverlust führte.

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Mutter des Opfers bestätigt schwere Verletzungen

Die Mutter des Opfers trat ebenfalls als Zeugin auf und bestätigte die schweren Verletzungen ihrer Tochter. „Meine Tochter war aufgelöst und weinte. Ich habe sie in die Klinik gebracht, wo Fotos der Verletzungen gemacht wurden“, sagte sie vor Gericht. Sie betonte, dass ihre Tochter die traumatischen Ereignisse bis heute nicht verarbeitet habe und unter den Folgen leide.

Staatsanwaltschaft fordert klare Verurteilung

Die Staatsanwältin bezeichnete die Taten als brutale Gewalt ohne konkreten Anlass und forderte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie wies die Schutzbehauptungen des Angeklagten zurück und verwies auf die dokumentierten Verletzungen. „Die Taten sind eindeutig. Es war brutale Gewalt mit erheblichen Verletzungen und Hörverlust“, so ihr Plädoyer.

Urteil mit Auflagen und Entschädigung

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 24-Jährigen zu elf Monaten Haft auf Bewährung für drei Jahre. Zusätzlich wurden folgende Auflagen verhängt:

  • Unterstellung unter einen Bewährungshelfer
  • Leistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit
  • Zahlung von 2000 Euro Entschädigung an das Opfer

Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Taten lebensgefährdend waren und keine Zweifel an der Begehungsweise bestünden. Dies unterstreicht die Schwere der Gewalttaten in dieser Beziehung.

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