Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Inhalt Verbraucher in die Irre führen. Auf die Verringerung des Gewichts von 100 auf 90 Gramm sei nicht ausreichend hingewiesen worden, urteilte das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg weitgehend statt. Der Hersteller Mondelez hatte bei vielen Milka-Sorten das Gewicht gesenkt, die Verpackung jedoch kaum verändert.
Urteil: Deutlicher Hinweis erforderlich
Das Gericht stellte fest, dass Mondelez die 90-Gramm-Packung nicht ohne einen klaren Hinweis auf die Reduzierung hätte verkaufen dürfen, wenn in den vorangegangenen vier Monaten die 100-Gramm-Version erhältlich war. Um eine Irreführung zu vermeiden, wäre ein entsprechender Aufdruck auf der Verpackung notwendig gewesen – zumindest in den ersten vier Monaten nach der Umstellung. Dies sei jedoch nicht geschehen, erklärte der Vorsitzende Richter Claas Schmedes bei der Urteilsverkündung.
Keine direkten Konsequenzen
Konkrete Auswirkungen hat das Urteil allerdings nicht, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Da die Gewichtsreduzierung bereits Anfang 2025 erfolgte und die Vier-Monats-Frist abgelaufen ist, besteht keine Verpflichtung, bereits im Handel befindliche Tafeln zurückzurufen oder die Verpackung nachträglich zu ändern. „Das hat keine direkten Konsequenzen“, so der Sprecher. Dennoch sei das Urteil für künftige Fälle von Bedeutung, da eine Wiederholungsgefahr bestehe.
Reaktion von Mondelez
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Das Unternehmen teilte mit: „Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung jetzt im Detail an.“ Unabhängig davon werde man weiter daran arbeiten, die Kommunikation klar zu gestalten. Zu möglichen Rechtsmitteln oder Konsequenzen äußerte sich das Unternehmen nicht.
Mündliche Verhandlung gab Hinweis
Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte das Gericht angedeutet, dass Kunden getäuscht werden könnten. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte Richter Schmedes damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“ Zwar gebe der Hersteller das Gewicht ordnungsgemäß an, doch fehle jeder Hinweis auf die Reduzierung. Zudem werde die Angabe auf der Vorderseite oft im Regal verdeckt. „Der Hinweis muss deutlich, verständlich und wahrnehmbar sein.“
Weniger Inhalt, höherer Preis
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Die neue Tafel ist nur einen Millimeter dünner, das Verpackungsdesign nahezu identisch, sodass das geringere Gewicht kaum auffällt. Gleichzeitig stieg der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro, was den Grundpreis um 48 Prozent erhöhte. Das Unternehmen hatte die Kritik stets zurückgewiesen und betont, das Gewicht sei klar auf der Verpackung erkennbar.
Die Verbraucherzentrale sieht sich durch das Urteil bestätigt. „Viele Menschen greifen zu den Milka-Tafeln und merken nicht, dass sie nur noch 90 statt 100 Gramm Schokolade für ihr Geld bekommen“, sagt Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir freuen uns daher über das Urteil. Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen.“
Shrinkflation: Kein Einzelfall
Das Phänomen, weniger Inhalt zum gleichen oder höheren Preis zu bieten, wird als Shrinkflation bezeichnet. Häufig betroffen sind Markenprodukte, insbesondere Süßwaren. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit über 1.000 Mogelpackungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch Milka-Konkurrent Ritter Sport steht in der Kritik: Drei neue Sorten enthalten 75 statt 100 Gramm. Die Verbraucherzentrale wittert eine versteckte Preiserhöhung. Ritter Sport widerspricht und betont, es handle sich um eine völlig neue Produktgruppe.



