78-Jährige in Aschersleben wegen Unfallflucht verurteilt
78-Jährige wegen Unfallflucht verurteilt

Am Amtsgericht Aschersleben ist eine 78-jährige Rentnerin wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt worden. Die Seniorin aus Aschersleben hatte vor einem Jahr beim Einparken in eine Parklücke in der Vorderbreite das Auto einer Lehrerin gestreift. Obwohl sie sofort von einer Zeugin angesprochen wurde, verließ sie den Unfallort, ohne ihre Personalien, das Fahrzeug und die Art ihrer Beteiligung feststellen zu lassen, wie der Staatsanwalt ausführte.

Urteil und Empfehlung des Richters

Der Strafrichter verurteilte die 78-Jährige wegen Unfallflucht. Er empfahl der schwerhörigen Rentnerin, in Zukunft bei Unfällen besser aufmerksam zu sein und im Zweifel die Polizei zu rufen. Die Rentnerin hatte den Unfall bestritten, doch die Zeugenaussagen belasteten sie eindeutig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie den Unfall verursacht und sich dann entfernt hatte.

Hintergrund des Falls

Der Vorfall ereignete sich vor einem Jahr in der Straße Vorderbreite in Aschersleben. Die Lehrerin hatte ihr Auto ordnungsgemäß am Straßenrand geparkt. Als die Rentnerin einparkte, streifte sie den Wagen der Lehrerin und verursachte Sachschaden. Eine Zeugin beobachtete den Unfall und sprach die Rentnerin sofort an. Diese stieg jedoch aus, schaute kurz und fuhr davon, ohne auf die Zeugin zu reagieren oder die Polizei zu verständigen.

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Die Staatsanwaltschaft warf der Rentnerin vor, vorsätzlich gehandelt zu haben. Die Verteidigung argumentierte, dass die 78-Jährige aufgrund ihrer Schwerhörigkeit und des Schocks den Unfall nicht richtig wahrgenommen habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht vollständig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe. Zudem wurde ihr eine Verwarnung erteilt.

Der Richter riet der Rentnerin abschließend, bei zukünftigen Fahrten besonders vorsichtig zu sein und im Falle eines Unfalls grundsätzlich die Polizei zu rufen, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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