Frauenleiche im Schrank: Acht Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
Acht Jahre Haft für Totschlag in Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat einen 37-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Ex-Partnerin mit einer Weinflasche erschlagen und ihre Leiche in einem Schrank versteckt. Die Tat war am 14. November 2024 in der Wohnung der 34-jährigen Frau im Stadtteil Altona-Nord verübt worden.

Geständnis nach anwaltlicher Beratung

Der Angeklagte bestritt die Tat zunächst, legte jedoch nach anwaltlicher Beratung ein umfassendes Geständnis ab, wie die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas erklärte. Während der Urteilsverkündung zeigte der 37-Jährige keine Regung, saß still auf seinem Stuhl und schaute ins Leere. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit um den gemeinsamen Sohn

Die Trennung des nicht vorbestraften Angeklagten und seiner früheren Partnerin soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Jahr 2021 erfolgt sein. Der Vorsitzenden Richterin zufolge war es vor der Tat nicht zu Gewalt zwischen den beiden gekommen. Am Tattag brachte die Frau den gemeinsamen Sohn in die Schule und holte auf dem Weg ihren Ex-Partner ab. Der elfjährige Sohn lebt nun in einem Jugendheim.

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Während die Mutter im Homeoffice arbeitete, sollte sich der Ex-Partner um ihren Hund kümmern. In der Wohnung kam es zu einem Streit, bei dem die Frau forderte, mehr Zeit mit dem gemeinsamen Sohn verbringen zu dürfen. Der Vater warf ihr vor, ohnehin schon überfordert zu sein. Die Frau fühlte sich zu Unrecht als schlechte Mutter bezeichnet und beschimpfte den 37-Jährigen. Ihrem Geständnis zufolge holte sie ein Messer aus der Küche, das sie mit der Spitze nach unten trug.

Tatablauf und Vertuschung

Nach einer Rangelei griff der Angeklagte nach einer vollen Rotweinflasche und schlug sie der Frau so heftig auf den Kopf, dass die Flasche zerbrach. Die Frau ging zu Boden, doch der Angeklagte versetzte ihr mindestens einen weiteren Schlag. Die 34-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, wurde bewusstlos und starb innerhalb kurzer Zeit. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten war zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt.

Erschrocken über das, was er getan hatte, und welche Auswirkungen dies für ihn und seinen Sohn haben könnte, begann der 37-Jährige, die Blutspuren aufzuwischen. Dabei musste er sich übergeben und ging zunächst mit dem Hund raus. Zurück in der Wohnung wusch er die Leiche seiner Ex-Partnerin in der Badewanne und legte sie dann in einen Schrank.

Entdeckung nach zwei Wochen

Zwei Wochen später nahmen Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus einen üblen Geruch wahr und verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Leiche der Frau in der Erdgeschosswohnung. Knapp zehn Monate nach der Tat, am 10. September 2025, verhaftete die Polizei den ehemaligen Lebensgefährten der Frau. Zeugen der Tat gibt es nicht; dem Gericht lagen sein Geständnis und ein rechtsmedizinisches Gutachten vor.

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