Justizsenatorin Badenberg kritisiert Berliner Migrationsquote bei Bewerbungen als verfassungswidrig
Badenberg: Berliner Migrationsquote bei Bewerbungen verfassungswidrig

Berliner Justizsenatorin sieht Partizipationsgesetz als verfassungsrechtlich bedenklich

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat deutliche rechtliche Einwände gegen die aktuelle Umsetzung des Berliner Partizipationsgesetzes erhoben. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2021 ließ die CDU-Politikerin die Regelungen einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Sowohl interne Juristen ihres Ressorts als auch externe Verfassungsexperten bewerten die Praxis als verfassungswidrig.

Ziel des Gesetzes und konkrete Umsetzung

Das Partizipationsgesetz verfolgt das erklärte Ziel, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Berliner Landesbehörden deutlich zu erhöhen. Konkret sieht das Gesetz vor, dass bei Stellenbesetzungen Bewerber mit Migrationshintergrund „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden sollen. Bei Bewerbungsgesprächen soll der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund dem Berliner Bevölkerungsanteil von aktuell 40 Prozent entsprechen.

Diese Regelung führte in der Praxis zu konkreten Problemen. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurden nach den Untersuchungen Bewerber ohne Migrationshintergrund benachteiligt. Es kam vor, dass Kandidaten mit besseren Examensnoten nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden, während Konkurrenten mit Migrationshintergrund trotz schlechterer Noten Berücksichtigung fanden.

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Badenbergs Position und persönlicher Hintergrund

Justizsenatorin Felor Badenberg betonte in einer Stellungnahme, dass sie das grundsätzliche Ziel der Integration und Teilhabe ausdrücklich unterstütze. „Gerade, weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind“, erklärte die Politikerin, die als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland kam.

Dennoch stellte sie klar: „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“ Eine Quotenregelung bei der Vorauswahl verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber.

Politische Reaktionen und weiteres Vorgehen

Die Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierte Badenbergs Vorgehen als „Alleingang“. Der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter erklärte: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgericht und nicht eine einzelne Senatorin.“

Badenberg kündigte an, dass das Gesetz künftig verfassungskonform angewendet werden solle. Zudem will sie mit anderen Berliner Senatsressorts über das weitere Vorgehen beraten. Die Überprüfung der Regelungen hatte die Justizsenatorin bereits im Oktober 2025 nach ersten Hinweisen auf Ungereimtheiten in der Einstellungspraxis veranlasst.

Bereits bei der Verabschiedung des Partizipationsgesetzes im Sommer 2021 durch die rot-rot-grüne Koalition gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Diese werden nun durch die aktuellen juristischen Gutachten bestätigt. Die Diskussion um die richtige Balance zwischen integrationspolitischen Zielen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen dürfte in Berlin weiter anhalten.

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