Behördenkritik an Bericht: Opferschutz sieht anders aus
Behördenkritik an Bericht: Opferschutz sieht anders aus

Die Bundespolizei nahm am Dortmunder Hauptbahnhof einen 23-jährigen Syrer fest. Ihm wird vorgeworfen, in einer Zugtoilette eines ICE versucht zu haben, ein 15-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Diese Darstellung basiert auf einem internen Polizeivermerk, den BILD-Reporter einsehen konnten. Staatsanwaltschaft und Polizei kritisieren die Berichterstattung scharf. Ein Verdacht der versuchten Vergewaltigung habe „nie im Raum gestanden“, ermittelt werde „nur“ wegen sexueller Belästigung.

Die Rolle des Journalismus

Dürfen Journalisten nur noch das nachsprechen, was Staatsanwälte oder Sprachpolizisten daraus machen? Ich halte das für falsch. Journalismus hat nicht die Aufgabe, Behördensprache zu übernehmen. Er hat die Aufgabe, so klar zu beschreiben, dass Leser verstehen, was geschehen sein soll.

Drei Ebenen des Falls

Dieser Fall aus Dortmund (NRW) ist ein gutes Beispiel dafür. Denn hier geht es um drei Ebenen, die sauber auseinanderzuhalten sind: um den geschilderten Vorwurf, um die erste interne Bewertung der Polizei und um die spätere juristische Einordnung durch Staatsanwaltschaft und Gericht. Wer das vermischt, redet daran vorbei.

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Es steht ein massiver Vorwurf im Raum: Ein 23-Jähriger soll eine 15-Jährige gegen ihren Willen bedrängt, ihre Brüste berührt und versucht haben, in ihren Intimbereich zu greifen. Der Mann ist den Behörden nicht unbekannt: In seiner Akte stehen frühere Anzeigen wegen ähnlich gelagerter Delikte, dazu Hinweise auf schweren Raub, Schlägereien und Verstöße gegen das Waffengesetz. Die Polizei selbst bewertete den Fall zunächst so ernst, dass sie Untersuchungshaft beantragen wollte. Auch der Vorwurf der Vergewaltigung stand im Raum. Erst ein Richter sah das anders.

Blick auf das Opfer

Genau das ist der Punkt: Die Justiz bewertet einen Fall rechtlich. Wir, die Journalisten, sagen, was passiert sein soll. Wenn dann auch noch ausgerechnet auf eine „Beziehung“ verwiesen wird, verschiebt sich der Blick weg vom Opfer. Das Mädchen ist 15! Eine „Beziehung“ zwischen einem 23-jährigen Mann und einer 15-Jährigen mildert nichts. Sie ist Teil des Problems. Opferschutz sieht anders aus.

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