Das Kulturzentrum in Jarmen war am Montagabend so voll wie selten zuvor – die vorhandenen Stühle reichten nicht aus, um alle Besucher zu fassen. Grund war eine Belehrungsveranstaltung zum Infektionsschutzgesetz, die der Netzwerkverein Kulturbrücke Peene-Tollense e.V. in Kooperation mit der Kommune und dem Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald organisiert hatte.
Großer Andrang bei der Belehrung
Bereits im Vorfeld hatten sich rund 100 Personen angemeldet, doch am Ende kamen über 160 Interessierte. Vereinsvorsitzender Markus Oelze zeigte sich überrascht und erfreut über das enorme Interesse. Die Teilnehmer kamen nicht nur aus dem Amtsbereich Jarmen-Tutow, sondern aus der gesamten Region.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Umgang mit Lebensmitteln gemäß Paragraf 43 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes. Diese Vorschrift verpflichtet alle Personen, die bei Veranstaltungen Lebensmittel zubereiten, verarbeiten oder ausgeben, zu einer Erstbelehrung. Betroffen sind unter anderem:
- Das Schmieren von Brötchen bei Fußballturnieren oder Vereinsveranstaltungen
- Die Organisation von Kuchenbasaren in Schulen oder Kindereinrichtungen
- Die Vorbereitung von Kaffee- und Kuchenangeboten bei Seniorennachmittagen
- Das Grillen von Bratwurst oder anderen Speisen bei Sportfesten, Dorffesten und ähnlichen Events
Ohne Belehrung keine Lebensmittelausgabe
„Ohne diese Erstbelehrung und den entsprechenden Nachweis dürfen laut Gesetz keine leicht verderblichen Lebensmittel für andere Personen zubereitet oder verkauft werden“, erklärte der Verein in seiner Einladung. Die Veranstaltung sollte die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen und Institutionen der Region unterstützen, indem sie den Teilnehmern den sonst üblichen Fahrtweg nach Greifswald oder Anklam ersparte. Zudem zahlte jeder Teilnehmer nur einen Obolus von fünf Euro – selbst oder über seinen Verein.
Nach einer Einführung durch Sibylle Wilhelm vom Landkreis folgte ein etwa halbstündiger Schulungsfilm, der auf verschiedene Problembereiche einging: von generellen Hygienemaßnahmen über den speziellen Umgang mit keimanfälligen Lebensmitteln bis hin zum Eigenschutz.
Gesundheitsamt warnt vor Mettbrötchen und Stockbrot
Zum Abschluss gab die Expertin vom Gesundheitsamt zwei konkrete Empfehlungen mit auf den Weg, die besonders beliebte Snacks bei Freizeitvergnügen betrafen. Stockbrot sollte aufgrund der Salmonellengefahr immer ohne Ei im Teigrezept zubereitet werden. Mettbrötchen in Rohform seien bei Massenveranstaltungen nicht zu empfehlen – schon gar nicht, wenn die Zubereitung im Ehrenamt erfolgt.
„Keiner sollte sich im Ehrenamt in Not bringen“, mahnte Sibylle Wilhelm. Denn auch wenn niemand Böses denke, könnten Infektionen für Verantwortliche und Betroffene gesundheitliche und finanzielle Negativfolgen haben.
Ausblick: Fördertermine für Vereine
Der Netzwerkverein Kulturbrücke Peene-Tollense plant für dieses Jahr bereits einen weiteren Termin, der sich mit Fördermöglichkeiten für Vereine beschäftigt. Dazu werden Vertreter der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt nach Jarmen kommen, kündigte Markus Oelze an.



