Das Landesgericht Innsbruck hat ein Urteil im Fall der Klage von Nathalie Benko gegen die Axel Springer Deutschland GmbH gefällt. Die Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung sowie zur Veröffentlichung des Urteils verurteilt. Hintergrund ist ein Artikel, der am 17. März 2025 auf „bild.de“ unter der Überschrift „Ehe von Milliarden-Pleitier René Benko kaputt“ erschien.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Das Gericht stellte fest, dass der Artikel den höchstpersönlichen Lebensbereich von Nathalie Benko in einer Weise erörterte, die geeignet war, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Dies stellt einen Verstoß gegen § 7 Abs 1 MedienG dar. Die Veröffentlichung enthielt intime Details über die Ehe von René Benko, einem bekannten österreichischen Unternehmer, der zuvor mit hohen Schulden in die Schlagzeilen geraten war.
Entschädigung und Urteilsveröffentlichung
Das Gericht verurteilte Axel Springer zur Zahlung einer Entschädigung an Nathalie Benko, deren Höhe nicht näher beziffert wurde. Zudem muss das Urteil auf der Plattform veröffentlicht werden. Die Kosten des Verfahrens sind ebenfalls von der Beklagten zu tragen. Das Urteil erging am 23. Oktober 2025 durch die Abteilung 24 des Landesgerichts Innsbruck.
Dieser Fall unterstreicht die rechtlichen Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben von Personen, insbesondere wenn es sich um nicht öffentliche Angelegenheiten handelt. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.



