Bürgerschaft gedenkt 18-jähriger Asal: Veit verurteilt Femizid als heimtückischen Mord
Die Tat hat die Menschen in Hamburg zutiefst erschüttert und bewegt nun auch die politische Ebene. Die Hamburger Bürgerschaft befasst sich in ihrer aktuellen Sitzung mit dem tragischen Tod einer jungen Frau, die vor knapp zwei Wochen am U-Bahnhof Wandsbek-Markt gewaltsam ums Leben kam. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bekundete ihr aufrichtiges Beileid und verurteilte die Handlung aufs Schärfste.
Veit: "Wir trauern um Fatemeh, genannt Asal, 18 Jahre alt"
In ihrer emotionalen Ansprache zum Auftakt der Bürgerschaftssitzung im Rathaus bezeichnete Veit den Vorfall als "heimtückischen Mord". Sie erklärte: "Wir trauern um Fatemeh, genannt Asal, 18 Jahre alt, die vor zwei Wochen in unserer Stadt von einem für sie Unbekannten getötet wurde." Veit betonte, dass es sich trotz der Unkenntnis zwischen Täter und Opfer eindeutig um einen Femizid handele – also die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts.
Nach den bisherigen Ermittlungserkenntnissen hatte ein 25-jähriger Südsudanese, der im Rahmen eines humanitären Programms der Bundesregierung nach Deutschland gekommen war, die ihm unbekannte 18-Jährige am U-Bahnhof Wandsbek-Markt gepackt. Anschließend stürzte er sich gemeinsam mit ihr vor einen einfahrenden Zug. Beide Personen verstarben noch am Tatort. Die junge Frau wurde am Dienstag auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt, wo Veit den Angehörigen ihr Mitgefühl aussprach.
Eine schreckliche Tragödie mit weitreichenden Folgen
Veit beschrieb den Fall als "eine schreckliche Tragödie", bei der eine Frau durch einen Täter getötet wurde, "der mit seinem Leben nicht klarkam". Sie wies darauf hin, dass solche entsetzlichen Taten, die vor unserer Haustür passieren, die gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewährung von Schutz und Asyl leiden lassen. Gleichzeitig betonte sie, dass der Täter mit seiner Biografie kein Einzelfall sei, da der Anteil schwer traumatisierter Menschen unter den Schutzsuchenden besonders hoch ist.
"Sie verlassen ihre Heimat ja nicht nur so, sondern weil sie bedroht und verfolgt werden, weil ihre Herkunftsländer Unrechtsstaaten sind", erklärte Veit. Die Geschichte habe gezeigt, dass Kriegs- und Gewalterfahrung oft zu noch mehr Leid führen könnten. Allerdings rechtfertige ein solches Schicksal niemals Gewalttaten, wie sie deutlich machte.
Debatte über Schutzmaßnahmen ohne Rechtsbruch
Die Bürgerschaftspräsidentin betonte, dass es richtig sei, im Parlament nicht nur Beileid zu bekunden, sondern auch zu diskutieren, wie alle Menschen in der Stadt bestmöglich vor Gewalttaten geschützt werden können. Sie verwies darauf, dass der Täter bereits zuvor straffällig geworden war, dies aber nicht automatisch zu Inhaftierung oder Zwangseinweisung führe. "Das wäre das Konzept von Polizeistaaten und nicht unseres", so Veit.
Dennoch müssten die Behördenabläufe noch einmal genau geprüft werden, um solche Tragödien in Zukunft zu verhindern. Veit warnte jedoch vor überzogenen Reaktionen: Solche Taten rechtfertigten keinen Bruch mit europäischem Recht und dem deutschen Grundgesetz. Die Balance zwischen Schutz der Bevölkerung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit müsse gewahrt bleiben.



