Ein Ehepaar und ein weiterer Angeklagter müssen sich seit heute vor dem Berliner Landgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in 39 Fällen Bronzestatuen und andere Kunstobjekte von Friedhöfen und aus öffentlichen Parks gestohlen oder als Hehler erworben zu haben. Die Taten erstrecken sich über den Zeitraum von 2021 bis 2025 und betreffen nicht nur Berlin, sondern auch Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Anklage und Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Diebstahl sowie gewerbsmäßige Hehlerei. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, gegen das Ehepaar Taterlöse in Höhe von rund 362.000 Euro einzuziehen, gegen den 56-jährigen Mitangeklagten rund 350.000 Euro. Der 56-Jährige kündigte an, sich voraussichtlich am zweiten Prozesstag, dem 6. Mai, zu den Vorwürfen zu äußern.
Umfang der Diebstähle
In der Anklageschrift werden rund 40 Bronzestatuen im Wert von bis zu 100.000 Euro aufgelistet, darunter Jesusfiguren, Engel und eine Glocke. Zudem wurden diverse Reliefplatten und Zaunteile entwendet. Die Objekte waren teilweise bis zu 150 Kilogramm schwer. Die meisten Diebstähle ereigneten sich auf Berliner Friedhöfen, aber auch in anderen Bundesländern wurden Gräber und Parks heimgesucht.
Vorgehensweise der Täter
Bereits ab 2018 sollen der 68-jährige Hauptangeklagte und seine 63-jährige Frau gemeinsam mit unbekannten Mittätern geplant haben, Kunstobjekte hauptsächlich von Friedhöfen zu stehlen und gewinnbringend zu verkaufen. Der Mann war für die Organisation zuständig: Er spähte die Tatorte aus und besorgte die notwendigen Hilfsmittel für den Abtransport der schweren Skulpturen. Seine Frau begleitete ihn regelmäßig nachts zu den Tatorten. Das Diebesgut wurde anschließend dem mutmaßlichen Hehler angeboten.
Ermittlungen und Prozessverlauf
Die Polizei fahndete wiederholt öffentlich nach den gestohlenen Kunstwerken. Hinweise führten schließlich auf die Spur der Angeklagten. Der Prozess ist bis zum 2. Juli terminiert. Es wird erwartet, dass weitere Details zu den Taten und den Hintermännern im Laufe der Verhandlung ans Licht kommen.



