Combat 18-Prozess endet mit Geldauflage: Vier Angeklagte zahlen an Jugendhilfswerk
Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier mutmaßliche Rechtsextreme, die die verbotene Vereinigung „Combat 18“ weiterbetrieben haben sollen, vorläufig eingestellt. Die Entscheidung fiel am 25. Prozesstag nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, die seit Monaten andauerte. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, um eine Fortsetzung des Verfahrens zu vermeiden. Diese Zahlung muss bis zum Sommer erfolgen, wie das Gericht mitteilte.
Gründe für die Einstellung des Verfahrens
Eine Gerichtssprecherin erklärte, dass bei der Entscheidung berücksichtigt wurde, dass den Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe gedroht hätte. Da im Prozess noch eine aufwändige Beweisaufnahme – einschließlich abgehörter Telefon- und Autogespräche – bevorstand, stimmten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten der Geldauflage zu. Der Prozess war bereits Ende Juni 2025 gestartet worden, und die Angeklagten hatten während der Verhandlung zu den Vorwürfen geschwiegen.
Hintergrund der verbotenen Vereinigung
Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung „Combat 18“ im Jahr 2020 verboten, mit der Begründung, dass sie sich zur NSDAP bekenne und „rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich“ ausgerichtet sei. Der Name steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“, wobei die Ziffern 1 und 8 für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H) stehen. Trotz dieses Verbots sollen die vier Angeklagten die Organisation weiterbetrieben haben.
Vorwürfe gegen die Angeklagten
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft setzten sich die Angeklagten über das Verbot hinweg und organisierten bis zu einer Razzia im Frühjahr 2022 mindestens 14 konspirative Treffen. Das erste Treffen fand bereits kurz nach dem Verbot statt. Bei einem dieser Treffen wurde ein sogenannter Leistungsmarsch durchgeführt, während ein anderes der Gewinnung neuer Mitglieder diente. Dabei sollen den Anwärtern Fragen zum Nationalsozialismus gestellt worden sein.
Zusätzlich wird einem der Angeklagten vorgeworfen, im Namen der verbotenen Organisation Rechtsrock-Konzerte veranstaltet sowie Tonträger und Kleidung mit Bezug zu „Combat 18“ produzieren lassen zu haben. Diese Aktivitäten unterstreichen die anhaltende Bedrohung durch rechtsextreme Strukturen, trotz behördlicher Verbote.
Auswirkungen und Schlussfolgerungen
Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage markiert einen vorläufigen Abschluss des langwierigen Prozesses. Allerdings bleibt die Frage offen, ob solche Maßnahmen ausreichen, um die Aktivitäten rechtsextremer Gruppen nachhaltig zu unterbinden. Die Beweisaufnahme in den vergangenen 25 Prozesstagen hat zahlreiche Beweise vorgelegt, die die fortgesetzte Betriebsamkeit der verbotenen Vereinigung dokumentieren.
Insgesamt zeigt dieser Fall die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus in Deutschland und die Komplexität juristischer Verfahren in solchen Fällen. Die Entscheidung des Landgerichts Dortmund unterstreicht die Notwendigkeit einer konsequenten Verfolgung und Aufklärung, um die demokratischen Werte zu schützen.



