37-Jähriger in Dresden angeklagt: Jahrelanger sexueller Missbrauch von drei Jungen
Dresden: 37-Jähriger wegen jahrelangem Missbrauch angeklagt

Schwere Vorwürfe in Dresden: 37-Jähriger wegen sexuellem Missbrauch angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 37-jährigen Mann aus der sächsischen Landeshauptstadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Jugendlichen angeklagt. Die Vorwürfe wiegen schwer und umfassen einen Zeitraum von fast drei Jahren.

Systematisches Vorgehen über Jahre hinweg

Laut den Ermittlungsbehörden soll der Beschuldigte zwischen November 2022 und September 2025 drei damals 13- bis 17-jährige Jungen in seiner Wohnung im Dresdner Stadtteil Löbtau missbraucht haben. Bei sogenannten Partys in seiner Wohnung habe der 37-Jährige den Jugendlichen systematisch Betäubungsmittel verabreicht, um sie gefügig zu machen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jungen durch die verabreichten Substanzen nicht mehr in der Lage waren, einen freien Willen zu bilden oder Widerstand zu leisten. In diesem wehrlosen Zustand soll der Mann sie sexuell missbraucht und die Taten teilweise auch gefilmt haben.

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Weitergabe von Aufnahmen und Geständnis

Besonders verwerflich: Die entstandenen Aufnahmen der Missbrauchshandlungen habe der Angeklagte später an Dritte weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen insgesamt 70 Fälle sexueller Nötigung zur Last – eine erschütternde Zahl, die das Ausmaß der Taten verdeutlicht.

Der Beschuldigte befindet sich bereits seit dem 23. September 2025 in Untersuchungshaft und hat die Taten im Wesentlichen gestanden. Die Ermittler konnten somit umfangreiches Beweismaterial sichern und die Vorwürfe substantiieren.

Verfahren vor der Jugendkammer

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Dresden entscheiden. Da alle drei Opfer zum Zeitpunkt der Taten minderjährig waren, ist die Jugendkammer des Gerichts für das Verfahren zuständig. Diese besondere Kammer ist auf Fälle spezialisiert, in denen Jugendliche oder junge Erwachsene als Beschuldigte oder – wie hier – als Opfer involviert sind.

Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Ermittlungen durchgeführt und die Anklageschrift beim Landgericht Dresden eingereicht. Die Justizbehörden betonen die Schwere der Vorwürfe und die besondere Schutzbedürftigkeit der minderjährigen Opfer.

Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, denen Jugendliche ausgesetzt sein können, und unterstreicht die Bedeutung wirksamer Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt. Die Dresdner Justiz steht nun vor der Aufgabe, diesen komplexen Fall sorgfältig aufzuarbeiten und Recht zu sprechen.

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