Eiskeller-Fall: Neue Mordermittlungen nach Freispruch - Staatsanwaltschaft bleibt bei Gewaltverbrechen
Eiskeller-Fall: Neue Mordermittlungen nach Freispruch

Eiskeller-Fall: Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Unbekannt

Rund drei Monate nach dem Freispruch im Eiskeller-Prozess ist der mysteriöse Tod der Studentin Hanna W. (†23) für die Traunsteiner Staatsanwaltschaft noch immer nicht abgeschlossen. Die Strafverfolgungsbehörde geht nach wie vor von einem Gewaltverbrechen aus und hat nun ein neues Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt eingeleitet.

Freispruch im Dezember, aber keine Ruhe im Fall

Im vergangenen Dezember wurde der Azubi Sebastian T. (24) im neu aufgerollten Mordprozess freigesprochen, nachdem er mehr als zweieinhalb Jahre unschuldig in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch bereits vor dem Freispruch angekündigt, weiterhin von einem Mord auszugehen. Nach der Auswertung verschiedener Gutachten wurden nun erneut Ermittlungen aufgenommen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein erklärte: „Es ist weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall handelt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet.“ Konkrete Ermittlungsansätze gebe es indes jedoch nicht.

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Die tragischen Ereignisse im Oktober 2022

Die Studentin Hanna war im Oktober 2022 nach einem Abend in der Aschauer Diskothek „Eiskeller“ nie zu Hause angekommen, obwohl ihr Elternhaus nur wenige Hundert Meter entfernt lag. Ihre Leiche wurde am nächsten Tag mehrere Kilometer flussabwärts in der Prien entdeckt. Der Parkplatz der Kampenwandbahn in Aschau, wo sich Hannas Spur verliert, liegt in unmittelbarer Nähe eines Bachs, in den sie gestürzt sein könnte.

Verteidigung setzt auf Unfallthese

Die Verteidigung von Sebastian T. war stets von einem Unfallgeschehen ausgegangen und hatte im letzten Prozess versucht, dies mit mehreren Gutachten zu beweisen. Für ein Unfallgeschehen sprechen etwa Wunden am Kopf von Hanna, die durch Schraubenmuttern an einem Wehrschütz entstanden sein könnten. Die Verteidigung geht daher davon aus, dass Hanna betrunken ins Gewässer gefallen und ertrunken sei.

Diese Unfall-Gutachten wurden jedoch nicht mehr ins Verfahren eingeführt, da das Gericht sie nach dem Freispruch von Sebastian T. als unerheblich ansah. Die Staatsanwaltschaft bleibt hingegen bei ihrer These eines Gewaltverbrechens, auch wenn bisher keine konkreten Tatverdächtigen identifiziert werden konnten.

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