Ermittlungen gegen Rapper Sinan-G eingestellt: Beweise reichten nicht
Ermittlungen gegen Sinan-G eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Ermittlungen gegen den Rapper Sinan-G (38) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung eingestellt. Grund sei, dass ein Tatnachweis nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit zu führen gewesen sei, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Vorwürfe einer jungen Frau

Eine 21-jährige Frau hatte den Musiker, bürgerlich Sinan Farhangmehr, im Juni 2025 auf einer Polizeiwache angezeigt. Sie gab an, von ihm vergewaltigt worden zu sein, und suchte zur Dokumentation der Verletzungen ein Krankenhaus auf. Die Ermittler befragten daraufhin Zeugen und werteten Beweise aus, doch letztlich blieb der Sachverhalt unklar.

Aussage-gegen-Aussage-Situation

Dr. Leif Seeger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen, erklärte: „Ein Tatnachweis war nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit zu führen. Insbesondere konnte bei einer bestehenden Aussage-gegen-Aussage-Situation nicht hinreichend sicher festgestellt werden, dass Sexualverkehr gegen den erkennbaren Willen der Anzeigeerstatterin stattgefunden hat.“ Die Behörde betonte jedoch, dass es keine Hinweise auf eine bewusste falsche Verdächtigung gebe – andernfalls wären Ermittlungen gegen die Frau eingeleitet worden.

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Reaktion des Rappers

Sinan-Gs Anwältin Dr. Arabella Pooth übermittelte ein Statement ihres Mandanten: „Ich habe niemanden vergewaltigt, eine solche Tat hat es nie gegeben. Sexualisierte Gewalt ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Ich bin erleichtert und dankbar, dass die Ermittlungen zu diesem Ergebnis geführt haben.“ Der Rapper hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Der Fall zeigt erneut die Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Sexualstraftaten, wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen. Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass die Einstellung der Ermittlungen nicht bedeute, dass der Vorwurf erfunden sei – vielmehr sei der Sachverhalt nicht sicher aufklärbar gewesen.

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