Erntehelfer muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis
Das Landgericht Bonn hat einen 27-jährigen rumänischen Erntehelfer wegen der Vergewaltigung einer Joggerin zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Mann, Vale-Avram B., hatte die Tat bereits am ersten Verhandlungstag gestanden und sich damit einem schnellen Verfahren gestellt.
Ein lauer Sommerabend mit schrecklichen Folgen
Am 27. Juli 2025, einem lauen Sommerabend, befand sich der Angeklagte ziellos mit dem Fahrrad auf den Feldern um Bornheim in Nordrhein-Westfalen. Der Rumäne war seit zwei Monaten in Deutschland und hatte ursprünglich bei der Spitzkohlernte geholfen. Allerdings hatte er seinen Job nur zwei Tage zuvor verloren, nachdem er betrunken mit dem Auto seines Arbeitgebers einen Unfall verursacht hatte.
Während seiner Radtour begegnete er zufällig einer 46-jährigen Joggerin. B. folgte der Frau, überholte sie schließlich und stellte sich ihr in den Weg. Als sie weiterlaufen wollte, packte und umklammerte er sie gewaltsam. Die Frau rief um Hilfe, woraufhin der Täter ihr Mund und Nase zuhielt und auf gebrochenem Deutsch drohte: „Leise sein, sonst kaputt!“
Die Tat und die Flucht nach Rumänien
Laut der Anklage zerrte der Mann die Frau anschließend in einen nahegelegenen Wald und vergewaltigte sie dort. Nach der Tat flüchtete er mit seinem Fahrrad. Mehrere Zeugen gaben an, den flüchtenden Mann beobachtet zu haben. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung gelang es dem Täter jedoch, sich nach Rumänien abzusetzen.
Sein Versteck blieb nicht lange unentdeckt. Bereits am 2. August 2025, nur sechs Tage nach der Tat, wurde Vale-Avram B. von rumänischen Polizeibeamten festgenommen. Drei Wochen später erfolgte seine Auslieferung nach Deutschland, wo das Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
Geständnis und traumatisiertes Opfer
Vor dem Landgericht Bonn gestand der Angeklagte die Vergewaltigung noch am ersten Verhandlungstag. Sein Opfer leidet jedoch weiterhin schwer unter den Folgen der Tat. Roberto Triscari, der Anwalt der Joggerin, erklärte: „Sie ist bis heute traumatisiert.“ Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung sowohl das Geständnis als auch die schwerwiegenden psychischen Auswirkungen auf das Opfer.
Die Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft spiegelt die Schwere der Straftat wider und sendet ein klares Signal gegen sexualisierte Gewalt. Die schnelle Festnahme in Rumänien und die reibungslose Zusammenarbeit der Behörden über Ländergrenzen hinweg wurden in dem Verfahren ebenfalls positiv hervorgehoben.



