Farbattacke auf Bundeswehr-Stand in Jena: Aktivisten protestieren gegen Wehrdienst-Reform
Bei einem Berufsinformationsmarkt im Jenaer Volkshaus ist es am Samstag zu einem lauten Protest gegen die Bundeswehr gekommen. Rund sechs Aktivisten beschmierten den Informationsstand der Streitkräfte mit roter Farbe und Graffiti, während sie lautstark gegen die neuen Wehrdienst-Regelungen und eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstrierten.
Polizeieinsatz beendet Infoveranstaltung
Was eigentlich als Informationsveranstaltung für junge Berufseinsteiger gedacht war, endete mit einem Polizeieinsatz. Die Beamten forderten die Protestierenden auf, das Volkshaus zu verlassen, woraufhin diese der Aufforderung widerstandslos folgten. Die Bundeswehr hatte ihren Stand im Rahmen des Berufsinformationsmarktes aufgebaut, um über Karrieremöglichkeiten bei den Streitkräften zu informieren.
Anzeige wegen Sachbeschädigung
Gegen die Aktivisten wurde nun Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Der Protest richtete sich explizit gegen die seit Januar geltenden Neuregelungen beim Wehrdienst. Seit diesem Jahr erhalten alle Männer und Frauen, die ab dem 1. Januar volljährig werden, einen Fragebogen der Bundeswehr. Mit diesem sollen Eignung und Motivation für den Dienst bei den Streitkräften ermittelt werden.
Unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen
Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen, da laut Grundgesetz nur für sie eine Dienstpflicht möglich ist. Frauen können den Bogen hingegen freiwillig abgeben. Die Bundeswehr erhofft sich durch diese Reform, mehr Personal für die Streitkräfte zu gewinnen. Sollte dies nicht ausreichen, kann der Bundestag die sogenannte Bedarfswehrpflicht aktivieren – eine Wehrpflicht, die sich nach dem tatsächlichen Personalbedarf richtet.
Rechtlicher Status der Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, existiert aber rechtlich weiterhin. Junge Männer behalten das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Dieses Recht ist im Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und bleibt laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auch während der Aussetzung der Wehrpflicht bestehen.
Die Bundeswehr hatte in den vergangenen Monaten mehrfach betont, dass die neuen Regelungen vor allem der Personalgewinnung dienen sollen. Kritiker sehen darin jedoch einen ersten Schritt zur Wiedereinführung der Wehrpflicht, was zu vermehrten Protesten von Friedensaktivisten führt.



